Frühzeitig ums Alter kümmern

Selbstständige und Freiberufler lieben ihre Freiheit. Sie sind ihr eigener Chef, können entscheiden, wann und wie viel sie arbeiten. Im Gegenzug dazu müssen sie sich aber auch um alles selbst kümmern – auch um ihre Altersvorsorge. Wer das Thema auf die lange Bank schiebt, erleidet erhebliche Nachteile.

Fritz hat vor fünf Jahren ein Tattoostudio in der Kölner Innenstadt eröffnet. Auf die Frage nach seinem Umsatz grinst er zufrieden und erzählt von Stammkunden, die mehrmals im Jahr kämen. Da er zudem ausgebildeter Heilpraktiker ist, darf er in seinem Studio auch Tattoos entfernen. Das Geschäft läuft gut – er hat auf den richtigen Trend gesetzt. Auf die Frage nach seiner Altersvorsorge sagt er entspannt: „Das hat noch Zeit. Ich bin erst 35 – das werde ich später mal angehen.“

So wie Fritz machen viele Selbstständige und Freiberufler einen gravierenden Fehler – die Altersvorsorge muss Bestandteil jeder Kostenkalkulation und der finanziellen Jahresplanung sein. Denn Selbstständige und Freiberufler haben keinen oder nur einen geringen Anspruch auf die gesetzliche Rente. So schön es auch ist, als Selbstständiger zu arbeiten – die Altersvorsorge muss eine hohe Priorität haben.

Effizient für das Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen – für Selbstständige und Freiberufler lohnt es sich, Beiträge zur Rürup-Rente zu zahlen.

Eine Basisrente, umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt, ist für diese Berufsgruppe die optimale Lösung. Sie wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt und ist die einzige Variante für Selbstständige, mit staatlicher Unterstützung vorzusorgen. Sie orientiert sich stark an der gesetzlichen Rentenversicherung: Eine Auszahlung ist nur als Rente möglich und als Hinterbliebene kann man nur Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder einschließen. Neben einem lebenslangen Einkommen bieten Basisrenten durch zusätzliche Steuervorteile einen ganz besonderen Anreiz: Mit der steuerlichen Förderung sparen Kunden bereits während der Einzahlung Steuern – Geld, das dann beispielsweise für anstehende Investitionen verwendet werden kann. Ein besonderer Vorteil ist die Sicherheit der Rente bei Insolvenz. Selbstständige kann es doppelt treffen, wenn nach einer Firmenpleite auch eine private Insolvenz droht. Mit einer Basisrente muss sich der Kunde in solch einer Situation keine Sorgen um die Rente machen – als Altersvorsorge ist diese innerhalb der Pfändungsfreigrenzen gegen die private Insolvenz und somit bestens gegen Zugriffe von außen geschützt.

Schiebt Fritz seine Altersvorsorge noch Jahre auf, entgeht ihm eine Menge Geld. Mit einer frühzeitigeren Planung könnte er beispielsweise Investitionen wie die Anschaffung eines neuen Geräts oder eine Renovierung seines Studios mit einer Steuerrückerstattung finanzieren. Der Nettoaufwand läge bei seinem Einkommen gerade mal bei rund 60 %.


Berechnungsgrundlage: Alter: 35 Jahre, jährliches Einkommen: 80.000 €, Einmalbeitrag: 10.000 €.

Steuervorteil über die gesamte Ansparphase

Beiträge zu Rürup-Verträgen können ebenso wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das senkt die Steuerlast erheblich.

Tipp: Wie die Vorteile für Kunden konkret aussehen, können Sie mit dem Basisrenten-Rechner in unserer VorsorgeAPP ermitteln.


Jetzt Gas geben und Steuervorteile für 2018 ausschöpfen!

Kassensturz zum Jahresende: Mit regelmäßigen Zuzahlungen in eine Rürup-Rente können Ihre Kunden einen Turbo für die Altersvorsorge zünden. Damit rückt der Traum vom früheren Ruhestand ein bisschen näher.

2018 können 86 % der Beiträge zu einer Basisrente steuerlich geltend gemacht werden. Dies sind für Alleinstehende höchstens 20.392 € beziehungsweise 40.784 € für gemeinsam Veranlagte. Auf diese Weise können beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgelder, Tantiemen, Bonifikationen oder bei Selbstständigen über das Jahr hinweg erwirtschaftete Gewinne die eigene Altersvorsorge aufstocken. Canada Life-­Vermittler unterstützen wir auch in diesem Jahr mit einer entsprechenden Bestandsaktion im Bereich der Basisrente. Dies gilt für Verträge gegen Einmalbeitrag genauso wie für Verträge gegen laufende Beiträge.

Unser Service: Wir stellen unseren Geschäftspartnern entsprechende Unterlagen zur Ansprache zur Verfügung.

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