„Arbeitnehmer können bestehende Verträge einfach mitnehmen“

Karin Witzke, Senior bAV Consultant bei Canada Life.

Viele Arbeitgeber nutzen die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung (bAV), damit sich ihre Mitarbeiter eine Betriebsrente aufbauen können. Das stärkt ihr Image als attraktiver Arbeitgeber und stabilisiert die finanzielle Situation der Mitarbeiter im Rentenalter. Die Direktversicherung ist der einfachste Weg, die bAV umzusetzen. Doch was passiert mit der Direktversicherung von Canada Life bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Kann der Mitarbeiter die Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen? Canada Life aktuell sprach mit Karin Witzke, Senior bAV Consultant bei Canada Life.

Kann der Direktversicherungsvertrag zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden?
Ja, wenn sich alle Beteiligten einig sind, kann der Arbeitnehmer den bestehenden Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Der neue Arbeitgeber wird Versicherungsnehmer; der bisherige Arbeitgeber wird zeitgleich von seinen Verpflichtungen befreit.

Warum sollte der neue Arbeitgeber einer solchen Übernahme zustimmen?
Mit dem fondsgebundenen GENERATION business bietet Canada Life ein Produkt an, das speziell für den Bereich der bAV in Deutschland entwickelt wurde. Die verschiedenen Produktmerkmale – in Kombination mit dem Durchführungsweg Direktversicherung und der beitragsorientierten Leistungszusage – sowie die herausragende Finanzstärke der Canada Life minimieren die arbeitsrechtlichen Grundverpflichtungen des Arbeitgebers entscheidend.

Kann der Mitarbeiter die Entgeltumwandlung wie gewohnt weiterführen?
Hat der Mitarbeiter bei seinem bisherigen Arbeitgeber einen Teil seines Gehaltes in die Direktversicherung umgewandelt, kann er das auch bei seinem neuen Arbeitgeber tun. Er hat dabei sogar einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG); 2023 sind das monatlich 292 €. Dafür muss er nur eine neue Entgeltumwandlungsvereinbarung mit seinem neuen Arbeitgeber abschließen. Seit 2018 ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Entgeltumwandlung eines Mitarbeiters in Höhe von 15 % verpflichtet, soweit er dadurch Sozialabgaben einspart.

Kann der Arbeitnehmer selbst die Betriebsrente übernehmen und mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen?
Ja. Der bisherige Arbeitgeber kann den Direktversicherungsvertrag auch an seinen ehemaligen Mitarbeiter weitergeben. Liegen die Voraussetzungen vor, kommt die sogenannte versicherungsförmige Lösung zum Einsatz. Dadurch kann er die erworbene Anwartschaft der Betriebsrente für den Mitarbeiter auf den Inhalt des Vertrages zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Firma begrenzen. Der Arbeitnehmer wird automatisch Versicherungsnehmer und kann den Vertrag beitragsfrei stellen lassen oder privat weiterführen.

Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber den Direktversicherungsvertrag nicht übernehmen will?
Einige Arbeitgeber haben für ihr Unternehmen eine Versorgungsordnung beziehungsweise Betriebsvereinbarung geschlossen, in der sie sich auf einen oder zwei Versicherer zur Umsetzung der bAV festlegen. Dann kann es sein, dass der neue Arbeitgeber den bestehenden Versicherungsvertrag nicht übernehmen will. Das ist okay, denn der Arbeitnehmer kann auch das vorhandene Kapital zum neuen Arbeitgeber übertragen. Dieser erteilt dafür eine neue wertgleiche Zusage über sein bestehendes Versorgungswerk. Mit der vollständigen Übertragung erlischt die Zusage des bisherigen Arbeitgebers.

Kann der Arbeitnehmer die Übertragung des Kapitals zum neuen Arbeitgeber auch verlangen?
Ja, denn für Zusagen seit dem 1. Januar 2005 gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf die Kapitalübertragung im Rahmen der bAV. Der Arbeitnehmer kann daher von seinem neuen Arbeitgeber verlangen, dass er den bisher erworbenen Übertragungswert beispielsweise in eine Direktversicherung einzahlt. Wichtig dabei ist, dass zwischen dem Ausscheiden beim Arbeitgeber und dem Antrag auf Übertragung nicht mehr als zwölf Monate liegen. Danach besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch mehr.

Wie ist es mit den Kosten? Schließlich wird ja ein neuer Versicherungsvertrag geschlossen.
Die Versicherer haben zum Schutz der Arbeitnehmer das GDV-Übertragungsabkommen geschlossen. Alle daran beteiligten Versicherungsunternehmen versprechen sich damit gegenseitig, dass bei einer Übertragung keine erneuten Abschlusskosten entstehen. Zudem wird die Frist innerhalb derer die Kapitalübertragung beantragt werden kann auf 15 Monate verlängert. Mitarbeiter sollten erfragen, ob sich der Versicherer des Arbeitgebers am GDV-Übertragungsabkommen beteiligt.

Ist Canada Life dem GDV-Übertragungsabkommen beigetreten?
Ja. Canada Life hat sich ausdrücklich dazu bekannt, den Arbeitnehmern, die ihren Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen möchten, die Vorteile des Abkommens zu gewähren. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter bei seinem neuen Arbeitgeber bereits einen Vertrag bei Canada Life als Direktversicherung abgeschlossen hat und das Übertragungskapital dort noch einbringen möchte. Erfolgt die Übertragung vor Ablauf von 12 Monaten nach dem Wechsel, ist eine rückwirkende Annahme in einem Vertrag mit den Vorteilen des Übertragungsabkommens für den Übertragungswert möglich.

Welche Vorteile hat es für den Arbeitnehmer, den Übertragungswert in den GENERATION business von Canada Life einzuzahlen?
Unser Rentenversicherungsprodukt, der GENERATION business, verbindet attraktive Renditechancen mit Garantien. Er bietet zwei laufzeitabhängige Investmentlösungen: das Unitised-With-Profits-Prinzip (UWP-Prinzip) für Laufzeiten ab 12 Jahre (Einmalbeitrag ab 10 Jahre) und das Automatische Portfolio Management (APM) für Laufzeiten von 5 bis unter 12 Jahren (Einmalbeitrag 5 bis unter 9 Jahre).

Bei der Investition in den UWP-Fonds garantieren wir, bei Einhaltung der Garantievoraussetzungen, dass der jährliche geglättete Wertzuwachs nicht negativ sein kann. Aktuell liegt der geglättete Wertzuwachs bei 1,7 % p. a. (Stand 04/2023).
Weiterhin garantieren wir, zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns, dass das geglättete Anteilguthaben mindestens 90 % der Summe aller in den GENERATION business gezahlten Beiträge entspricht.

Im APM garantieren wir zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns oder eines hinausgeschobenen Rentenbeginns, dass das Anteilguthaben mindestens 80 % der in den GENERATION business gezahlten Beiträge entspricht.

Zusammenfassung:

Hier eine Kurzübersicht der Möglichkeiten, die Anwartschaft auf Betriebsrente mitzunehmen:

Tiefergehende Informationen finden sich in unserer Fachinformation „bAV und Portabilität“.

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