Neue Herzinfarkt­definition

Seit dem 1. Januar 2018 gilt bei der Schweren Krankheiten Vorsorge und dem Premium Grundfähigkeitsschutz jeweils eine neue Herzinfarktdefinition.

Für jeden Ihrer Neukunden bedeutet das eine Erweiterung seines Versicherungsschutzes. Durch die Änderung sichern wir nun auch non-STEMI Herzinfarkte maximal bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres ab.

Diese Erweiterung gilt für alle Neuverträge mit Antragsunterschrift durch den Antragsteller und gewähltem Versicherungsbeginn ab dem 1. Januar 2018. Damit bieten wir Ihren Kunden einen noch besseren Schutz im Rahmen dieser beiden Risikoabsicherungen.


Prämienbeispiele

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