Die nächste Krise kommt bestimmt: profitieren trotz Finanzkrise

Schwan­kungen an den Kapital­märkten sind nicht unge­wöhn­lich – im Gegen­teil: Sie gehören dazu. Im vergangenen Jahr kehrte die Vola­tili­tät nach fünf relativ ruhigen Jahren an die Aktien­märkte zurück. Lang­fristig besteht prinzi­piell kein Grund zur Sorge, da das Verlust­risiko bei zunehmender Anlage­dauer abnimmt. Zudem profi­tiert man beim ratier­lichen Inves­tieren von zwischen­zeit­lichen Verlus­ten durch den Cost­-­­Average­-­Effekt, weil man schlicht­weg mehr für sein Geld bekommt.

Bei der Einmal­anlage hingegen ver­schaf­fen einem diese Schwan­kungen in der Regel keinen zu­sätz­lichen Gewinn. Hier sollte man auf ein breit diversi­fizier­tes und robus­tes Port­folio setzen. Ziel solcher Strate­gien ist eine breite Streu­ung der Risi­ken über verschie­dene Anlage­klassen. So kann man das Risiko redu­zieren, ohne dabei auf Rendite­chancen ver­zich­ten zu müssen. Hier eignen sich ver­mögens­verwaltende Misch­fonds oder gemanagte Port­folios.

Ein Parade­beispiel dafür ist unser Unitised­-­With­-­Profits­-­Fonds (UWP­-­Fonds). Doch wie hat sich eigent­lich eine tat­säch­liche Unitised­-­With-­Profits­-­Police zu Zeiten der Finanz­krise entwickelt, die ihren Höhe­punkt im September 2008 hatte? Trotz vorüber­gehend hef­tiger Kurs­rück­gänge (–26 %) konnte sich unser Kunde nach zehn Jahren, und nach Abzug aller Kosten, über eine Beitrags­rendite von 4,8 % p. a. freuen.

Eine tatsächliche UWP-Police zu Zeiten der Finanzkrise
Wertentwicklung UWP-Fonds 02. Juni 2008 – 02. Juni 2018. Werte für einen realen Vertrag. GENERATION private, Vertrags­beginn: 02. Juni 2008, Lauf­zeit: 10 Jahre, Beitrag: 18.000 €. Bei den Vertrags­werten sind alle bedingungs­gemäßen Ge­bühren berück­sichtigt. Bitte beachten Sie: Die tat­säch­liche Wert­entwick­lung kommt einem Vertrag in der Form des Schlusss­bonus nur zum Renten­beginn bzw. bei einer Kündi­gung nicht früher als fünf Jahre vor Renten­beginn oder bei bedingungs­gemäßen Beginn­verlegung des Renten­beginns zugute, sofern sie höher ist als die geglät­tete Wert­entwicklung. Sollten die Garantie­voraus­setzungen nicht erfüllt sein, können wir eine Wert­angleichung vornehmen. Die genauen Garantie­voraus­setzungen sind in den Versicherungs­bedingungen beschrieben. Die Wert­entwick­lungen der Ver­gangen­heit sind keine Gewähr für die Zukunft.

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