Warum das BRSG eine Versorgungsordnung im Unternehmen unumgänglich macht

Seit über einem Jahr ist Stufe zwei des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wirksam. Seitdem müssen Arbeitgeber bei allen bAV-Verträgen, die ihre Beschäftigten abschließen, 15 % des umgewandelten Entgelts zuschießen. Soweit nichts Neues. Doch wer genau hinsieht, zieht eine weitere wichtige Erkenntnis aus dem Gesetz. So verbirgt sich hinter einer der Neuregelungen dringender Handlungsbedarf, der vielen Arbeitgebern nicht bewusst ist.

Erweiterte Pflichten der Auskunft

In § 4 a BetrAVG heißt es neuerdings:

„(1) Der Arbeitgeber (…) hat dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen mitzuteilen, 1. ob und wie eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben wird, (…)

(4) Die Auskunft muss verständlich, in Textform und in angemessener Frist erteilt werden.“

Demnach hat jeder Mitarbeiter das Recht auf eine Auskunft in Textform zur betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen. Aus dieser muss hervorgehen, ob und wie die bAV im Unternehmen umgesetzt wird. Der Begriff „Verlangen“ ist dabei so weit gefasst, dass ein bloßes Fragen nach der Betriebsrente oder nach sonstigen Leistungen ausreicht.

Arbeitgeber müssen handeln

Eine simple und sichere Lösung, um der erweiterten Auskunftspflicht nachzukommen, ist eine Versorgungsordnung. Mit diesem Regelwerk sind Arbeitgeber auf Fragen ihrer Belegschaft rund um das Thema betriebliche Altersversorgung vorbereitet und abgesichert. Zugleich befreit eine Versorgungsordnung den Arbeitgeber weitestgehend von der Haftung und berücksichtigt seine Bedürfnisse als moderner Arbeitgeber.

Darüber hinaus kann eine Regelung zur betrieblichen Altersversorgung dem Arbeitgeber Vorteile gegenüber dem Wettbewerb verschaffen. Ein enormes Plus, gerade in Zeiten von fehlenden Fachkräften. Vor allem dann, wenn die Förderung der Betriebsrente über den Anforderungen der Gesetzgebung liegt.

Nutzen Sie diese Informationen, um Ihre Kundinnen und Kunden auf die Stolpersteine des BRSG aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit der Ad Maximum GmbH unterstützen wir Sie und Ihre Firmenkunden gerne bei der Umsetzung einer Versorgungsordnung.

Sprechen Sie mit Ihrem vertrieblichen Ansprechpartner bei Canada Life.

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Klicken Sie auf einen Stern, um den Beitrag zu bewerten!