Vorsorge für Geschäftsführer
Gastbeitrag von Marc Werzinger
Zur betrieblichen Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) und besser verdienenden leitenden Angestellten wurden früher überwiegend Pensionszusagen nach § 6 a EStG erteilt, während heute viele Steuerberater die Unterstützungskasse als einfach zu handhabende Möglichkeit bevorzugen. Für diesen Personenkreis sind häufig höhere Versorgungszusagen notwendig, um die Deckungslücken adäquat zu schließen.
Die Unterstützungskasse eignet sich insbesondere dann, wenn keine Bilanzberührung gewünscht ist und die Kosten des Versorgungswerks gering sein sollen. Auch im Hinblick auf einen späteren Verkauf des Unternehmens stehen die Steuerberater dem Durchführungsweg Unterstützungskasse offen gegenüber. Es besteht die Möglichkeit, eine Altersversorgung über das Unternehmen aufzubauen und die handelnden Personen entsprechend komfortabel abzusichern. Die Unterstützungskasse bietet diverse Vorteile für kleine und mittelgroße Betriebe; allerdings kommt es auf die richtige Gestaltung an. Diesen Spielraum gilt es zu nutzen; entsprechende Vorschläge und Konzepte sollten im Beratungsgespräch präsentiert werden. Ob in der Anwartschaftsphase oder in der Leistungsphase – die Versorgung kann exakt auf die Bedürfnisse des GGF und seiner leitenden Angestellten zugeschnitten werden, bei Nutzung der steuerlichen Rahmenbedingungen.
Wir unterstützen Sie fachlich bei der Konzeption, Neueinrichtung und Gestaltung der Versorgungswerke für Ihre Unternehmen. Nutzen Sie unsere Unterstützung durch die Direktionsbeauftragten oder rufen Sie die Spezialisten unseres Kooperationspartners, der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V., unter der Telefonnummer 08031/589918 an.