Schattierungen der Nachhaltigkeit: von Hellgrün über Dunkelgrün bis Greenwashing
„Grün, grün, grün sind alle meine …“ ist der Anfang eines bekannten Kinderlieds. Es könnte aber auch der neue Slogan der Finanzindustrie sein. Das Klima wandelt sich. Unternehmen bauen ihre Geschäfte nachhaltig um. Die Textilbranche setzt auf Fair Trade, die Lebensmittelindustrie auf Bio und „regional“. Und neuerdings wollen auch Banken und Versicherungen „grüner“ werden.
Auf allen Kanälen werden wir heute ermahnt, nachhaltiger zu leben: Urlaub nur noch in der Nähe machen, regionale Lebensmittel kaufen und auf Fleisch sollte man sowieso verzichten, schon der Gesundheit wegen. Natürlich sind die Früchte aus dem fürchterlich wasserverschwendenden Avocado-Anbau der Drogenkartelle ebenfalls tabu.
Und jetzt will die EU auch noch an Ihr Geld!
Sie haben richtig gehört. Ihre Ersparnisse sollen dazu dienen, die Wirtschaft in eine „grüne“ Zukunft zu führen. Und das ergibt tatsächlich auch Sinn! Geld regiert die Welt. Und wo Geld hinfließt, entsteht Wachstum. Wenn mehr Geld in Rüstungskonzerne fließt, werden mehr Waffen produziert. Fließt mehr Geld in erneuerbare Energien, werden diese ausgebaut. Damit werden gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Das Geld fließt in die richtigen Anlagen, und vor allem fließt es in renditeorientierte Anlagen.
Die grüne Form der Altersvorsorge ist gut für das Klima und Ihr späteres Rentnerleben.
Die EU macht Ernst
Waren frühere Wellen „grüner“ Kapitalanlagen nur ein Strohfeuer und der Wille zur Transformation auch in der Politik eher ein Lippenbekenntnis, so ist der aktuelle Vorstoß der EU ein Fingerzeig. Mit dem „Green Deal“ will die EU den Übergang zu einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen. So soll zum Beispiel die Wirtschaft bis 2050 netto betrachtet keine Treibhausgase mehr ausstoßen.
Um die Ziele des Green Deal zu erreichen, müssen große Summen investiert werden – in nachhaltiges Wachstum und zukunftsfähige Branchen. Dafür sollen auch verstärkt private Investitionen in den Kapitalmarkt fließen und so den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft mitfinanzieren.
Die „Sustainable Finance Strategy“ der Europäischen Kommission gibt die Richtung vor.
Teil des EU-Aktionsplans ist die Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.1
Diese Verordnung wird kurz als „Offenlegungsverordnung“ bezeichnet. Sie regelt die Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten.
Die Offenlegungsverordnung verpflichtet Finanzdienstleister, darüber zu informieren, inwieweit die von ihnen vertriebenen Finanzprodukte „grün“ sind.
Die Offenlegungsverordnung definiert jedoch keine bestimmten Kriterien. Es handelt sich bei dieser Verordnung zunächst nur um eine Art von Transparenzgebot.
Erst mit der Verordnung (EU) 2020/852 (kurz „Taxonomie-Verordnung“) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 wurde ein Klassifikationssystem zur Bewertung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten in die Offenlegungsverordnung integriert.2 Dieses Klassifizierungssystem soll definieren, welche Wirtschaftstätigkeiten eines Unternehmens unter welchen Bedingungen als nachhaltig angesehen werden können.
Die Taxonomie-Verordnung der EU hat im vergangenen Jahr für ziemliches Aufsehen gesorgt. Laut ihr soll auch Kernenergie unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig gelten.
Nachhaltigkeit ist in aller Munde
Nachhaltigkeit wird häufig mit den drei Buchstaben „ESG“ in Verbindung gebracht. ESG steht für „Environmental, Social and Governance“ (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).
ESG hat sich in den letzten Jahren zu einem sehr wichtigen Konzept für Unternehmen entwickelt. Im Kern geht es darum, wie Unternehmen ihr Geschäft nachhaltig und verantwortungsvoll gestalten und dabei Umweltbelange, soziale Aspekte und eine gute, ethische Unternehmensführung berücksichtigen. Unternehmen, die ESG-Prinzipien definieren und tatsächlich auch befolgen, können sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Die Umweltkomponente von ESG bezieht sich auf den Umgang eines Unternehmens mit beispielsweise seinem eigenen Energie- und Ressourcenverbrauch. Die soziale Komponente von ESG nimmt die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Menschen in seinem Umfeld in den Blick. Unternehmen mit einer starken sozialen Verantwortung legen beispielsweise einen hohen Wert auf Diversität und Inklusion. Die Governance-Komponente von ESG konzentriert sich auf die Unternehmensführung. Eine gute Governance beinhaltet neben klaren Unternehmenswerten auch ethisches Verhalten.
Drei weitere Buchstaben, die synonym mit dem Begriff „Nachhaltigkeit“ verwendet werden, sind „SRI“. SRI steht für „Socially Responsible Investment“, wörtlich übersetzt „sozial verantwortliches Investieren“. Frei übersetzt könnte man diese Form der Geldanlage auch als nachhaltiges und gesellschaftlich verantwortliches Investieren bezeichnen.
Letztlich stehen sowohl ESG als auch SRI wie auch alle ähnlichen Begriffe, zum Beispiel „Impact Investing“ oder „Sustainable Development Goals“ (SDG), für Nachhaltigkeitskonzepte. Diese Konzepte müssen mit konkreten Inhalten gefüllt werden. Was genau sind die Kriterien für Nachhaltigkeit? Wie genau werden diese Kriterien gemessen und bewertet?
Vor lauter Kriterien, Klassifizierungen und Metriken sieht man das „Grün“ vor lauter Bäumen nicht mehr. Gut, dass überall „Öko-Ratings“ wie Pilze aus dem Boden schießen.
Öko-Ratings: die Vermessung von Nachhaltigkeit
Ratings kennen wir bereits von Lebensmitteln (Ampel, Bio-Siegel, Tierwohllabel), Elektrogeräten (Energieverbrauch) und natürlich auch von Lebensversicherungen (Unternehmensrating, Produktrating). Über Sinn und Unsinn von Ratings in der Lebensversicherung habe ich bereits einen Klartext-Artikel geschrieben.
Ratings sollen uns im Nachhaltigkeits-Dschungel den Weg weisen. Öko-Rating-Agenturen bewerten die Unternehmen nach bestimmten sozialen und ökologischen Gesichtspunkten. Die grundsätzlichen Schwierigkeiten von Ratings gelten auch für Öko-Ratings:
- Komplexität: Die Vielzahl an Kriterien und möglichen Messgrößen für Nachhaltigkeit stellt eine große Herausforderung dar. Es gibt noch keine einheitlichen Standards oder Bewertungsmethoden. In der Folge führen unterschiedliche Ratings zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dies erschwert die Vergleichbarkeit, die Interpretation der Ergebnisse sowie auch deren Akzeptanz und Glaubwürdigkeit.
- Datenqualität: Die Verfügbarkeit und Qualität der Daten, die für Ratings verwendet werden, können stark variieren. Insbesondere bei kleineren Unternehmen ist es nach wie vor sehr schwierig, genaue und verlässliche Informationen über die tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung zu erhalten.
- Fokus: Nachhaltigkeitsratings können unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Dies kann Unternehmen dazu verleiten, kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, nur um ihre aktuelle Bewertung in einem bestimmten Rating zu verbessern, ohne jedoch echte nachhaltige Veränderungen langfristig umzusetzen.
- Marktabdeckung: Die Ratings konzentrieren sich oft noch auf große Unternehmen. Kleinere Unternehmen, Start-ups und eben auch nicht börsennotierte Unternehmen werden tendenziell weniger gut erfasst. Dies kann zu einer verzerrten Wahrnehmung bei den Kunden und letztlich zu einer Benachteiligung kleinerer Akteure führen.
Auch Nachhaltigkeitsratings werden wohl immer nur einen Teil des Gesamtbilds abdecken können. Das macht sie schwer vergleichbar. Dies wiederum lässt viel Raum für Interpretationen und damit auch für Greenwashing.
Greenwashing: wenn Nachhaltigkeit zur Täuschung wird
Viele Unternehmen haben erkannt, dass ihnen ein grünes Image einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann. Wie wäre es, wenn man dem Unternehmen ohne großen Aufwand einen grünen Anstrich verpassen könnte?
Die Rede ist hier von Greenwashing. Greenwashing ist die Praxis, Nachhaltigkeit vorzutäuschen, ohne tatsächlich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Auf gut Deutsch ist Greenwashing also nichts anderes als „Grünfärberei“.
Greenwashing: außen grün, innen pfui!
Wie kann es sein, dass ein Ölkonzern plötzlich als „grün“ gilt? Oder wie kann ein Unternehmen, das einst Milliarden mit Bergbau verdiente und dabei Berge von hochgiftigen Rückständen hinterließ, heute als „grüner“ Vorreiter gelten?
Fast schon legendär ist die „grüne“ Anleihe eines Unternehmens, das unter anderem Einkaufszentren mit Indoor-Ski-Hallen in der Wüste betreibt. Das Unternehmen gab eine Anleihe aus, um unter anderem den Energieverbrauch dieser Zentren zu reduzieren. Eine alternative „grüne“ Aktion wäre gewesen, einfach auf Kunstschnee in der Wüste zu verzichten. Das wäre aber vermutlich zu einfach.
Auf die Spitze getrieben: Reicht es für ein Unternehmen aus, irgendwo im Betrieb eine LED-Lampe einzusetzen, um als „grün“ zu gelten?
Zu hinterfragen ist auch der moderne Ablasshandel mit CO2-Zertifikaten. Unternehmen können, um ihre selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen, ihre eigenen Emissionen mit CO₂-Zertifikaten kompensieren. Dies ist vergleichbar mit der Möglichkeit einer Privatperson, die CO2-Emissionen beispielsweise einer Flugreise durch eine Geldzahlung auszugleichen. Die Branche rund um diesen modernen Ablasshandel mit CO2-Zertifikaten boomt und setzt mittlerweile jährlich eine Milliarde Euro um.3 Dabei ist oft unklar, ob die ökologischen Klimaschutzprojekte, die hinter den CO2-Zertifikaten stehen, tatsächlich funktionieren, also zum Beispiel tatsächlich CO2 einsparen oder neutralisieren.
Wo grün draufsteht, ist leider nicht immer auch grün drin.
Nachhaltigkeit und Lebensversicherung passen „wie die Faust aufs Auge“
Eine Versicherung ist per Definition und Konstruktion ein sehr soziales Produkt. „Alle für einen“ klingt nach einem Hollywoodfilm, ist aber die Grundlage der Versicherungswirtschaft. Auf diesem Motto basiert der sogenannte „Ausgleich im Kollektiv“. Er sorgt dafür, dass das Risiko eines Einzelnen auf die Schultern einer breiten Masse übertragen wird. Das für ein Individuum kaum oder nicht tragbare individuelle Risiko, zum Beispiel das Risiko einer Berufsunfähigkeit, wird dadurch für „kleines Geld“ tragbar. Jeder im Kollektiv zahlt seinen kleinen Beitrag in einen „Gemeinschaftstopf“ und das gesammelte Geld wird an den beziehungsweise die vom Schaden Betroffenen ausbezahlt.
Deshalb passen ein Versicherungsprodukt und das Thema Nachhaltigkeit so gut zusammen.
Was fehlt einem Lebensversicherer, um seine bestehenden Produkte zu 100 % nachhaltig und grün zu machen?
Kann ein Lebensversicherungsprodukt „grün“ sein?
Wenn es darum geht, ein Versicherungsprodukt „grün“ zu machen, konzentrieren sich Lebensversicherer in der Regel auf die Kapitalanlage des Produkts. Betrachten wir die Kapitalanlage genauer:
Klassik-Produkte
Klassik-Produkte, wie die Moderne Klassik, Select-Produkte oder auch Hybrid-Produkte, hängen ganz oder teilweise am konventionellen Sicherungsvermögen (Deckungsstock) des Lebensversicherers. Gleiches gilt auch für klassisch kalkulierte Risikoprodukte, wie zum Beispiel eine BU-Versicherung.
Dieses Sicherungsvermögen kann man sich als einen großen Topf vorstellen. In diesem Topf befinden sich sehr viele verschiedene Kapitalanlagen – vor allem sehr viele Anleihen. Diese Anleihen wurden vielleicht vor 5, 10 oder sogar 15 Jahren gekauft und laufen vermutlich auch noch einige Jahre. Diese Anlagen von „damals“ haben gemein, dass sie in der Regel nicht „grün“ sind.
Den gesamten Anlagetopf des Lebensversicherers auf „grün“ umzustellen, dürfte daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Auf die Schnelle wird kein Lebensversicherer die nicht-grünen Anlagen durch grüne ersetzen können. Für die meisten Lebensversicherer ist es daher im Moment fast nicht möglich, ein Klassik-Produkt – in welcher Form auch immer – als zu 100 % grün zu etikettieren.
Anders sieht es bei einem komplett neu gegründeten Lebensversicherer oder einem Lebensversicherer mit einem sehr kleinen Anlagetopf aus. Hier kann die Umstellung der Kapitalanlage tatsächlich auch schnell gelingen.
Aber Vorsicht bei Werbeaussage wie „Die Neuanlage bei diesem Produkt erfolgt zu 100 % in grüne Anlagen“. Das ist zwar schön, hilft aber in der Gesamtbetrachtung zunächst nicht weiter, weil der bestehende Anlagetopf des Lebensversicherers auf diese Weise wohl erst in 1, 2 Jahrzehnten komplett „grün“ werden kann. Je nach Kommunikation bewegt sich der Lebensversicherer mit solchen Aussagen sehr schnell in einer Grauzone oder gar schon an der Grenze zum Greenwashing.
Nichtklassik-Produkte
Die nichtklassische Produktwelt wird von den fondsgebundenen Produkten dominiert. Hier lässt sich die Kapitalanlage viel einfacher „grün“ gestalten – nämlich einfach mit „grünen“ Investmentfonds.
Wählt der Kunde zu 100 % „grüne“ Fonds aus, dann ist auch die Performance des Lebensversicherungsprodukts zu 100 % „grün“. Vorsicht ist bei dieser Aussage nur bei etwaigen Zusatzversicherungen zur fondsgebundenen Lebensversicherung geboten. Sind diese klassisch kalkuliert, so sind diese Zusatzversicherungen wiederum an das konventionelle Sicherungsvermögen des Lebensversicherers gebunden und es gelten die obigen Vorbehalte zu Klassik-Produkten.
Die Offenlegungsverordnung teilt Investmentfonds in 3 Produktkategorien ein:
- Artikel 6-Fonds sind Fonds, die keine Nachhaltigkeitsziele verfolgen oder anstreben.
- Artikel 8-Fonds sind Fonds, die ökologische und soziale Aspekte bewerben. Sie werden in der Praxis als „hellgrüne“ Fonds bezeichnet.
- Artikel 9-Fonds sind Fonds, die nachhaltige Investitionen tätigen. Sie werden in der Praxis als „dunkelgrüne“ Fonds bezeichnet.
Gemessen am Volumen machen die Artikel 9-Fonds laut Morningstar derzeit gerade einmal 3,2 % des Markts aus.4
Zweifellos ist die Kapitalanlage ein wichtiger Gradmesser für die Nachhaltigkeit eines Versicherungsprodukts. Aus meiner Sicht sollte ein Lebensversicherer aber auch alle anderen gängigen Nachhaltigkeitskriterien für Unternehmen erfüllen, bevor er von zu 100 % „grünen“ Produkten sprechen kann. Dazu gehört beispielsweise der schonende Umgang mit Ressourcen, der Betrieb seiner IT mit Ökostrom, eine ethische und transparente Unternehmensführung sowie Diversität auf allen Ebenen.
Fazit
Auf dem Weg zu 100 % „grünen“ Versicherungspolice lauern einige Stolpersteine. Vermittler und Endkunden sollten sich nicht von grünen Marketingdokumenten und vollmundigen Werbeversprechen verführen lassen. Wer es ehrlich mit der Nachhaltigkeit meint – und das gilt von Lebensmitteln bis hin zum Versicherungsprodukt –, kommt um eine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesem Thema nicht herum. Mit einer gesunden Portion an Skepsis sollten Produkte und deren schöne Ratings hinterfragt werden. Blindes Vertrauen in ein Rating kann sich rächen.
Alle Marktteilnehmer, einschließlich der Aufsicht, tun gut daran, ein wachsames Auge auf Greenwashing zu haben. Die Auswirkungen von Greenwashing in der Lebensversicherung könnten für die gesamte Branche verheerend sein. Allein bereits irreführende Werbebotschaften, die den Eindruck erwecken, dass die Produkte „echt grün“ sind, ohne dass diese jedoch über konkrete Nachweise verfügen, könnten ausreichen. Ein „schwarzes Schaf“ genügt, um eine ganze Branche in Verruf zu bringen.
Nachhaltigkeitsgeplapper als grünes Mäntelchen zu verwenden, ohne wirklich für Nachhaltigkeit einzustehen, ist Greenwashing! Und hat mit Nachhaltigkeit so viel zu tun wie Tierwohl mit einem Tierwohllabel.
Nachhaltigkeit ist auch ein „Wohlfühlthema“. Ein Anleger will ein gutes Gefühl bei seinem Investment haben. Die Versicherungsbranche tut gut daran, beim Thema Nachhaltigkeit volle Transparenz zu schaffen und klar zu kommunizieren. Vor allem dann, wenn zu den „zu 100 % grün“ eben noch das ein oder andere Prozent fehlen sollte.
Quellen und Anmerkungen
1 Gesetzestext ist hier abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02019R2088-20200712
2 Gesetzestext ist hier abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj?locale=de
3 Entnommen aus dem Artikel „Greenwashing in der afrikanischen Savanne“ von ZEIT ONLINE: https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-03/co2-zertifikate-netflix-luxus-kritik/komplettansicht
4 Entnommen aus dem Artikel „SFDR Article 8 and Article 9 Funds: Q1 2023 in Review“ von Morningstar: https://www.morningstar.com/en-uk/lp/sfdr-article8-article9
5 Entnommen aus dem Artikel „Allianz und weitere Versicherer treten aus Klimabündnis NZIA aus“ vom Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/versicherung-allianz-und-weitere-versicherer-treten-aus-klimabuendnis-nzia-aus/29170128.html