Reicht die Betriebsrente noch aus?

Die betriebliche Altersversorgung, besonders die Direktversicherung, ist heute für viele eine feste Stütze bei der individuellen Vorsorge fürs Alter. Doch passt die vereinbarte Beitragshöhe bzw. die Rente noch zu den Lebensumständen und zum Gehalt? Das sollten Sie für Ihre Kunden regelmäßig überprüfen.

Es gibt viele Gründe, warum sich die Lebenssituationen der Kunden ändern. Eventuell haben sie eine Gehaltserhöhung bekommen. Oder es entsteht nach einer Scheidung ein höherer Versorgungsbedarf. Deshalb ist es wichtig, dass Sie für Ihre Kunden prüfen, ob Rente und Beiträge angepasst werden müssen. Auch Einmalzahlungen sollten Sie dabei berücksichtigen. Beispielsweise wenn der Arbeitnehmer eine Sonderzahlung von seinem Arbeitgeber erwartet, die er in seine Altersvorsorge investieren will. Oder er verlässt sein Unternehmen und möchte Teile seiner Abfindung steuerfrei in seine Direktversicherung einzahlen.

Prüfen Sie außerdem: Nutzt der Kunde die volle steuerliche Förderung nach der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze? Und muss die Höhe des Beitrags an den erhöhten Förderrahmen angepasst werden? Die Beitragsbemessungsgrenze nach § 3 Nr. 63 EStG wird jedes Jahr im Januar neu festgelegt.

Informieren Sie Ihre Kunden auch über den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Arbeitgeber seit Januar 2022 verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % für alle Verträge zu zahlen. Die gesetzliche Regelung gilt für die versicherungsförmigen Durchführungswege der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Weitere Informationen zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss finden Sie hier.

Expertentipp

 

Der erhöhte Förder­rahmen gilt nicht nur für Neu­verträge. Bei Canada Life werden die Erhö­hungen auch im lauf­enden Ver­trag durch­geführt – und das zu den ursprünglichen Konditionen und mit der Mindestverzinsung.

 

 

Björn Rehm, Consultant bAV Solutions (Süd) bei Canada Life


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