Neue Regelung für Familienunternehmen
Gastbeitrag von Marc Werzinger
Die Rosenheimer Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung hat ihr Angebot erweitert: Sie berät jetzt auch zu Sozialversicherungsrecht und Unternehmensnachfolge.
Ein aktuelles Thema: Ab sofort werden mitarbeitende Familienmitglieder nicht mehr und Minderheitsgesellschafter nur noch bei wirklich wasserfesten Sperrminoritäten als sozialversicherungsfrei beurteilt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bemüht sich verstärkt, nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprechende Bescheide der Krankenkassen, meist rückwirkend bis 2012, anzufechten. Sie bekommt immer häufiger vor den Sozialgerichten Recht zugesprochen. Geklagt hatten vier Unternehmen, die letztendlich, trotz vorangegangener Betriebsprüfungen ohne Beanstandungen, Sozialversicherungsbeiträge im fünf-, zum Teil sechsstelligen Bereich nachzahlen mussten.
Sprechen Sie Ihren vertrieblichen Ansprechpartner bei Canada Life oder die Juristen in Rosenheim an (Hotline 08031 304770 oder per E-Mail an info@pro-familienunternehmen.de)!
Wir helfen weiter.