Neue Regelung für Familienunternehmen

Gastbeitrag von Marc Werzinger

Marc Werzinger, Geschäftspartnerbetreuung Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.

Die Rosenheimer Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung hat ihr Angebot erweitert: Sie berät jetzt auch zu Sozialversicherungsrecht und Unternehmensnachfolge.

Ein aktuelles Thema: Ab sofort werden mitarbeitende Familienmitglieder nicht mehr und Minderheitsgesellschafter nur noch bei wirklich wasserfesten Sperrminoritäten als sozialversicherungsfrei beurteilt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bemüht sich verstärkt, nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprechende Bescheide der Krankenkassen, meist rückwirkend bis 2012, anzufechten. Sie bekommt immer häufiger vor den Sozialgerichten Recht zugesprochen. Geklagt hatten vier Unternehmen, die letztendlich, trotz vorangegangener Betriebsprüfungen ohne Beanstandungen, Sozialversicherungsbeiträge im fünf-, zum Teil sechsstelligen Bereich nachzahlen mussten.

Achtung: Es werden innerhalb der nächsten vier Jahren alle Gesellschaftsgeschäftsführer, Familienmitglieder und weitere Beschäftigte geprüft. Eine Lösung ist es, die Satzung anzupassen. Nutzen Sie diese Chance, um Familienunternehmen und Multiplikatoren anzusprechen, Beratungskompetenz zu zeigen und eine Lösung anzubieten!

Sprechen Sie Ihren vertrieblichen Ansprechpartner bei Canada Life oder die Juristen in Rosenheim an (Hotline 08031 304770 oder per E-Mail an info@pro-familienunternehmen.de)!
Wir helfen weiter.

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