Neue Anreize für alle Gruppen von Arbeitnehmern

Andreas Behrens, Manager bAV und Investment bei Canada Life, im Interview über das Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Kann es mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gelingen, die Verbreitung der Betriebsrente zu stärken?
Das BRSG hat neben dem Sozialpartnermodell die Rahmenbedingungen in der „alten bAV-Welt“ verbessert und somit neue Anreize für alle Arbeitnehmergruppen geschaffen, um die Durchdringungen der bAV im Unternehmen zu verbessern. Es schafft die Notwendigkeit, dass sich Arbeitgeber mit der bAV beschäftigen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Wie erfährt die „alte bAV“ mehr Förderung durch das BRSG?
Mit einem Freibetrag bei der Grundsicherung, der Erhöhung des steuerfreien Höchstbeitrages im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG auf 8 %, der verbesserten Vervielfältigungsregelung und einem verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung wachsen die Möglichkeiten, insgesamt noch mehr für die Altersvorsorge zu tun. Der Förderbetrag bei Geringverdienern ist ein Anreiz für Arbeitgeber.

Welche Vorteile bietet es speziell für Geringverdiener?
Manche Arbeitnehmer haben in eine bAV einbezahlt, sind aber im Rentenalter auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Hier erfolgte bisher eine vollständige Verrechnung der Leistungen aus der bAV mit der Grundsicherung. Künftig profitieren sie von einem Freibetrag: Rentenleistungen mit einem pauschalen Freibetrag von 100 € pro Monat werden von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt. Darüber hinausgehende Renten werden teilweise freigestellt. Der gesamte Freibetrag beträgt circa 200 € monatlich und wird zusammen mit den Rechengrößen der Sozialversicherung künftig ansteigen. Soweit ein Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart, muss er einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts zahlen. Das gilt für Zusagen ab dem 1. Januar 2019 und für zuvor erteilte Zusagen ab dem 1. Januar 2022. Darüber hinaus erhalten die Arbeitgeber, die gerade gegenüber Geringverdienern (Monatseinkommen bis 2.200 € brutto) ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und einen Beitrag zwischen 240 und 480 € jährlich in eine Direktversicherung einzahlen, einen Zuschuss von 30 %.

 

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