Mitarbeiter zur eigenen Vorsorge motivieren

Ramon Sterk, Direktions­beauf­tragter bAV (BaWü), er­klärt, was das neue Be­triebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) für Par­tner und Kun­den be­deutet.

Mit dem BRSG wurde ein ver­pflichtender Arbeit­geber­zus­chuss ein­geführt. Ab wann muss die­ser ge­zahlt wer­den und wie hoch ist er?
Der Zu­schuss beträgt 15 % auf die Ent­gelt­um­wandlung der Mit­arbei­ter. Ver­pflich­tend ist er für alle neu ein­ge­rich­teten Ent­gelt­um­wand­lungs­ver­ein­ba­rungen ab dem 1. Januar 2019. Für be­steh­ende Ent­gelt­um­wand­lungs­ver­ein­ba­rungen greift er ab dem 1. Januar 2022. Die Ver­pflich­tung be­steht aller­dings nur, wenn der Arbeit­geber durch die Ent­gelt­um­wand­lung Sozial­ver­sicherungs­bei­träge spart.

Wie kann man diese Pflicht, als Arbeit­geber einen Zu­schuss zahlen zu müs­sen, be­grün­den?
Durch die Ent­gelt­um­wand­lung der Mit­arbeiter spart der Arbeit­geber üblicher­weise circa 20 % des Um­wand­lungs­be­trages an Sozial­abgeben. Somit sieht der Gesetz­geber le­dig­lich die Weiter­gabe von etwa 75 % der Er­spar­nis vor.

Ist es sinn­voll mit der Be­zu­schus­sung der Bestand­ver­träge bis 2022 zu warten?
Wir raten schon aus Grün­den der „Betriebs­hygiene“ zu einer Um­setzung für alle Ver­träge spä­tes­tens ab dem 1. Januar 2019. Es ist durch­aus konflikt­trächtig, wenn Mit­arbeiter die schon länger im Un­ter­nehmen sind und Ent­gelt­um­wand­lung be­trei­ben, schlech­ter gestellt werden, als die­jenigen, die erst ab 2019 die Ent­gelt­um­wand­lung nutzen.

Was raten Sie unseren Geschäfts­partner und unseren Firmen­kunden?
Wir raten dazu, alle bestehenden Ver­sorgungs­systeme zu über­prüfen und an die neuen ge­setz­lichen Grund­lagen anzu­passen. Zudem sol­lten alle Unter­nehmen, die noch kein Ver­sorgungs­system haben, dass BRSG als Anlass zu nutzen, um die bAV im Unter­nehmen sauber zu regeln. Das bAV-­System sollte nicht nur ge­setzes­konform sein, sondern die Mit­arbeiter in gewis­sem Maß auch motivieren.

Wie kann das bAV die Mit­arbeiter motivieren?
Die reine Weiter­gabe des vom Gesetz­geber ge­for­derten Zu­schusses ist sicher­lich kein In­stru­ment, um zu motivieren. Jedoch können Arbeit­geber, und das sogar kosten­neutral, die For­derung des Gesetz­gebers über­erfül­len, in dem sie die kom­plette Sozial­abgaben­erspar­nis von circa 20 % als Zuschuss weiter­geben. Je höher der Zuschuss, desto je höher ist der Nutzen für die Mit­arbeiter und somit auch die Mo­ti­vation.

Wie unter­stützt Canada Life die Ein­führung einer „mo­ti­vierenden“ bAV?
Im Rahmen unseres KMU-Service „Mit wenig Auf­wand Mit­arbeiter moti­vieren“ ent­wickeln und er­stellen wir für die Firmen­kunden unserer Geschäfts­partner in­di­vi­dua­li­sierte bAV-­Konzepte. Zudem unter­stützen wir auch vor Ort in den Ge­sprächen mit der Geschäfts­führung, um ein pass­genaues, gesetzes­konformes und moti­vierendes bAV-­System in den Unter­nehmen zu imple­mentieren.


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