Mitarbeiter zur eigenen Vorsorge motivieren
Mit dem BRSG wurde ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss eingeführt. Ab wann muss dieser gezahlt werden und wie hoch ist er?
Der Zuschuss beträgt 15 % auf die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter. Verpflichtend ist er für alle neu eingerichteten Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 1. Januar 2019. Für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen greift er ab dem 1. Januar 2022. Die Verpflichtung besteht allerdings nur, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Wie kann man diese Pflicht, als Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen zu müssen, begründen?
Durch die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter spart der Arbeitgeber üblicherweise circa 20 % des Umwandlungsbetrages an Sozialabgeben. Somit sieht der Gesetzgeber lediglich die Weitergabe von etwa 75 % der Ersparnis vor.
Ist es sinnvoll mit der Bezuschussung der Bestandverträge bis 2022 zu warten?
Wir raten schon aus Gründen der „Betriebshygiene“ zu einer Umsetzung für alle Verträge spätestens ab dem 1. Januar 2019. Es ist durchaus konfliktträchtig, wenn Mitarbeiter die schon länger im Unternehmen sind und Entgeltumwandlung betreiben, schlechter gestellt werden, als diejenigen, die erst ab 2019 die Entgeltumwandlung nutzen.
Was raten Sie unseren Geschäftspartner und unseren Firmenkunden?
Wir raten dazu, alle bestehenden Versorgungssysteme zu überprüfen und an die neuen gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Zudem sollten alle Unternehmen, die noch kein Versorgungssystem haben, dass BRSG als Anlass zu nutzen, um die bAV im Unternehmen sauber zu regeln. Das bAV-System sollte nicht nur gesetzeskonform sein, sondern die Mitarbeiter in gewissem Maß auch motivieren.
Wie kann das bAV die Mitarbeiter motivieren?
Die reine Weitergabe des vom Gesetzgeber geforderten Zuschusses ist sicherlich kein Instrument, um zu motivieren. Jedoch können Arbeitgeber, und das sogar kostenneutral, die Forderung des Gesetzgebers übererfüllen, in dem sie die komplette Sozialabgabenersparnis von circa 20 % als Zuschuss weitergeben. Je höher der Zuschuss, desto je höher ist der Nutzen für die Mitarbeiter und somit auch die Motivation.
Wie unterstützt Canada Life die Einführung einer „motivierenden“ bAV?
Im Rahmen unseres KMU-Service „Mit wenig Aufwand Mitarbeiter motivieren“ entwickeln und erstellen wir für die Firmenkunden unserer Geschäftspartner individualisierte bAV-Konzepte. Zudem unterstützen wir auch vor Ort in den Gesprächen mit der Geschäftsführung, um ein passgenaues, gesetzeskonformes und motivierendes bAV-System in den Unternehmen zu implementieren.
Sie haben Fragen rund um das Thema bAV oder wünschen Unterstützung für ein Kundengespräch? Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter!