Mit attraktiven Zuschüssen zur bAV – Mitarbeiter langfristig motivieren und binden
Durch die aktuelle Marktsituation können sich Arbeitnehmer heutzutage ihre Arbeitgeber aussuchen. Deswegen heißt es: Anreize schaffen. Gerade Vergütungspakete mit einer guten Betriebsrente sind ausschlaggebend. Noch mehr bindet und motiviert ein überdurchschnittlicher Arbeitgeberzuschuss zur bAV die Mitarbeiter. Denn er zeigt ihnen, dass der Arbeitgeber sie wertschätzt und sich um ihre Zukunft sorgt.
Die 3 bAV-Modelle
Es gibt verschiedene Wege, um eine bAV umzusetzen. Dabei können Arbeitgeber auf 3 unterschiedliche Modelle zurückgreifen:
- Pflichtmodell,
- Matchingmodell oder
- Kombinationsmodell.
Das gewählte Modell zeigt nicht nur, welche Ziele der Arbeitgeber mit der Betriebsrente verfolgt. Es beeinflusst auch die Motivation der Mitarbeiter: Je mehr der Arbeitgeber leistet, desto motivierter ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber sollte diesen Zusammenhang verstehen. Denn so kann er das Modell auswählen, das am besten zum Unternehmen und den Wünschen der Mitarbeiter passt.
Der Schlüssel zur nachhaltigen Mitarbeiterbindung: großzügige Arbeitgeberbeiträge und Kombinationsmodelle
Je höher der Zuschuss des Arbeitgebers zur bAV ist, desto motivierter fühlen sich die Mitarbeiter. Und umso stärker fühlen sie sich mit dem Unternehmen verbunden. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuschuss von 15 % kommt nur der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach. Doch Unternehmen können weit darüber hinausgehen und attraktivere Modelle anbieten. Hier kommen die Matchingmodelle ins Spiel. Sie signalisieren den Mitarbeitern eine aktive Unterstützung für ihre Altersvorsorge. Hier gilt: Der Arbeitgeberzuschuss liegt über den gesetzlichen 15 %, mindestens jedoch bei 20 %. Ein großzügiger Zuschuss macht die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver.
Wer noch mehr bieten will, wählt den Spitzenreiter: das Kombinationsmodell. Dieses kombiniert einen hohen fixen Arbeitgeberbeitrag und einen zusätzlichen Zuschuss zur Entgeltumwandlung. Damit übererfüllt der Arbeitgeber die gesetzliche Mindestanforderung und kommt gleichzeitig seiner sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern nach. Er schafft eine emotionale Bindung zwischen sich und seinen Mitarbeitern und zeigt, dass er langfristig in ihr Wohl investiert. Und das führt wiederum zu motivierten Mitarbeitern, die maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens beitragen.
Bei allen Anreizsystemen kann der Arbeitgeber außerdem die Zuschüsse sowie die fixen Arbeitgeberbeiträge staffeln. Diese Staffelung kann nach Betriebszugehörigkeit oder Tätigkeit erfolgen. Dadurch wird es für Mitarbeiter noch einmal attraktiver im Unternehmen zu bleiben.
Der Arbeitgeber als wichtigster Sponsor
Viele kleine und mittelständische Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern trotz der vielen Vorteile noch keine bAV. Setzen Sie hier an und überzeugen Sie Arbeitgeber von der Bedeutung einer Betriebsrente. Für Ihr nächstes Beratungsgespräch haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen auf unserer Website zusammengestellt.