Bestehende bAV-Verträge prüfen lassen

Thobias Zollo, Direktionsbeauftragter bAV bei Canada Life

Viele Firmen haben für die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine Versorgungsordnung erstellen lassen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen regelt. Dieses Konzept sagt aber nichts über die Inhalte der einzelnen Verträge aus – sie passen möglicherweise nicht in den vorgegebenen Rahmen. Canada Life aktuell sprach mit Thobias Zollo, Direktionsbeauftragter bAV bei Canada Life, darüber, wie Unternehmen damit umgehen sollten.

 

Was ist eine Versorgungsordnung und warum ist sie wichtig?

Die Versorgungsordnung regelt die überwiegend arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Unternehmen. Sie ist damit nicht nur ein juristisches Regelwerk, sondern auch eine Hilfe für alle Beteiligten. Sie legt zum Beispiel fest, was mit der bAV passiert, wenn ein Arbeitnehmer aus der Firma ausscheidet. Ein Blick in die Versorgungsordnung sorgt für Klarheit bei den Arbeitnehmern und beim Arbeitgeber.

Sie empfehlen darüber hinaus, die einzelnen Verträge zu prüfen. Warum, wenn die Versorgungsordnung doch alle Rahmenbedingungen regelt?

Wie bereits gesagt, regelt eine Versorgungsordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie wird daher ausschließlich durch Juristen im Rahmen einer Rechtsberatung erstellt. Die Versorgungsordnung stellt also den Rahmen für das gesamte Konzept dar. Der Inhalt als solches wird allerdings durch die einzelnen Verträge dargestellt. Diese müssen selbstverständlich zum Rahmen passen. Da Juristen die Versorgungsordnung erstellen, enthält sie häufig keine Angaben zu Art und Güte der Produkte. Diese Beratung sollte von einem nach § 34d GewO zugelassenen Versicherungsvermittler vorgenommen werden.

Das Versicherungsprodukt ist doch lediglich eine Art Kapitalanlage. Was könnte denn da zu prüfen sein?

Das ist grundsätzlich richtig. Zumindest bei den sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) dient das Produkt überwiegend zur finanziellen Erfüllung der vom Arbeitgeber zugesagten Leistung. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass es sehr wichtig ist, dass diese Produkte auch halten, was sie versprechen. Ein weiteres Problem stellen geschlossene Tarifgenerationen dar. In der Versorgungsordnung steht häufig, über welche Versicherer die betriebliche Altersversorgung eingerichtet werden soll. Hat nun einer dieser Versicherer seine Tarife für Neuzugänge geschlossen, läuft diese Regelung sprichwörtlich ins Leere und sollte durch den Juristen geändert werden.

Das sollte ja aber nicht der Regelfall sein, dass die Kapitalanlage ins Wanken gerät. Gibt es weitere Gründe für eine Prüfung?

Auf jeden Fall. In den seltensten Fällen wird die Versorgungsordnung als Allererstes in einer Firma eingeführt. Häufig bestehen bereits vorher (manchmal sogar unbewusst) Verträge zur betrieblichen Altersversorgung. Der Jurist, der die Versorgungsordnung erstellt, kann die bestehenden Verträge inhaltlich nicht beurteilen und darf dies im Übrigen auch nicht. Das bedeutet, es existieren eine Versorgungsordnung und möglicherweise bereits Verträge, die nicht in den Rahmen der Versorgungsordnung passen oder nicht von ihr berücksichtigt werden. Diese Verträge sollten analysiert werden. Wenn der ursprüngliche Abschlussvermittler nicht zur Verfügung steht, kann diese Aufgabe ein Versicherungsberater übernehmen. Canada Life unterstützt mit dem bAV-Versorgungscheck und hilft dem Vermittler, Verträge zu prüfen und auszuwerten.

In Ordnung. Wie muss man sich diesen Versorgungscheck vorstellen?

Im ersten Gespräch werden so viele Angaben zur bestehenden Versorgung gesammelt wie möglich. Im Idealfall können die Vertragsdokumente der bestehenden Verträge eingesehen werden, um auch dort Informationen zu erhalten. Im Nachgang erhält der Arbeitgeber eine Auswertung der bestehenden Versorgung mit entsprechenden Handlungsempfehlungen. Der Arbeitgeber hat dann ein klares Bild davon, ob er in seinem „Froschteich“ vielleicht doch die eine oder andere „Kröte“ hat, und kann gegebenenfalls entsprechend gegensteuern.

Sie hatten erwähnt, dass es manchmal unbewusst Verträge zur betrieblichen Altersversorgung gibt. Kann das überhaupt sein?

Ja. In den Gesprächen mit Arbeitgebern wird häufig (gerade dann, wenn der Arbeitgeber eigentlich kein Interesse an der betrieblichen Altersversorgung hat) behauptet, dass es keine Verträge gibt. Wenn man dann einmal nachfragt, was denn passiert, wenn ein neuer Arbeitnehmer einen bestehenden Vertrag zur Altersversorgung mitbringt, bekommt man häufig die Antwort: „Das regelt alles die Personalabteilung.“ Also gibt es möglicherweise doch bereits Verträge zur betrieblichen Altersversorgung. Gerade in diesen Fällen ist eine Überprüfung der Verträge wichtig, da die Firmen in der Regel noch nicht einmal eine Versorgungsordnung haben.

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