Steuergünstig: Firmen jetzt noch gegen Krebs & Co. absichern!
Endspurt für Vermittler mit Firmenkunden: Ab dem 01.01.2022 kommt die Versicherungsteuerpflicht für die Keyperson-Absicherung. Wenn Sie Ihren Kunden die Steuerfreiheit sichern möchten, sollten Sie noch in diesem Jahr aktiv werden!
Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall – schwere Krankheiten stellen nicht nur für Privatkunden ein großes finanzielles Risiko dar. Auch in Unternehmen kann der plötzliche Ausfall wichtiger Mitarbeiter erheblichen Schaden anrichten. Gegen dieses Risiko können sich Unternehmen mit einer Keyperson-Absicherung finanziell wappnen, einer auf sie zugeschnittenen Variante der Dread Disease-Versicherung. Jetzt aktiv werden lohnt sich, da hier ab dem 01.01.2022 die Versicherungsteuerpflicht gilt!
Ab 2022 sind 19 % mehr fällig
Der Hintergrund: Ende 2020 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts vom Bundestag verabschiedet. Ziel dieser Gesetzesänderung war es unter anderem, den Inhalt einzelner Normen zu präzisieren und auf diese Weise für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Die Einschränkungen der Steuerbefreiung bei bestimmten Personenversicherungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG) ist dabei eine wesentliche Neuerung.* Ab dem 01.01.2022 gilt die Steuerfreiheit somit nur noch für Personenversicherungen, bei denen die Absicherung dem Interesse der versicherten Person oder deren naher Angehörigen dient. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, fällt eine Versicherungsteuer von 19 % auf den Beitrag an. Diese Gesetzesänderung gilt auch bei Dread Disease -Versicherungen für Keypersons in Unternehmen.
Das kann die Keyperson-Absicherung
Die Keyperson-Absicherung fängt finanzielle Mehrbelastungen des Unternehmens auf, wenn die Keyperson eine schwere Krankheit wie zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erleidet. Im Leistungsfall erhält das Unternehmen die vereinbarte Einmalleistung und kann diese nutzen, um das Unternehmen am Laufen zu halten und zum Beispiel kurzfristig Ersatz einzustellen.
Steuerfreiheit sichern: darauf sollten Sie achten
Die Versicherungsteuerpflicht ab dem 01.01.2022 gilt für neu abgeschlossene Versicherungen. Bestehende Versicherungen, die vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden oder werden, bleiben von der Versicherungsteuer befreit. Dies gilt übrigens auch für künftige Erhöhungen oder Vertragsverlängerungen. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist die Annahme des Versicherungsantrags durch den Versicherer vor dem 01.01.2022. Damit der Antrag noch in diesem Jahr policiert werden kann, ist es wichtig, dass Canada Life bis Anfang Dezember einen vollständig ausgefüllten Antrag von Ihnen erhält.