
Premium Grundfähigkeitsschutz: Smartphone-Nutzung als neue Grundfähigkeit und viele weitere Verbesserungen
Vor 24 Jahren haben wir die erste Grundfähigkeitsversicherung auf den deutschen Markt gebracht und die Arbeitskraftabsicherung maßgeblich verändert. Seitdem sind viele Anbieter gefolgt. Heute gibt es eine Vielzahl von Varianten dieser Absicherungsform. Was macht unseren Premium Grundfähigkeitsschutz besonders interessant für Ihre Kunden?
Ein klarer Ansatz für moderne Absicherung
Unser Ziel war und ist es, eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu bieten – mit einem garantierten Beitrag. Während viele Anbieter zunehmend komplexere Tarife und Klauseln entwickeln, bleibt unser Fokus auf Einfachheit und Klarheit bestehen.
Weiterentwicklungen im Premium Grundfähigkeitsschutz
Wir haben unseren Premium Grundfähigkeitsschutz kürzlich an die wachsenden Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden angepasst:
- 8 neue und 3 verbesserte Grundfähigkeiten: Die Absicherung umfasst jetzt 27 grundlegende Fähigkeiten, darunter neue wie „ÖPV nutzen“, „Fahrradfahren“ und „Smartphone/Tastatur bedienen“. Die bestehenden Fähigkeiten „Autofahren“, „Gebrauch einer Hand“ und „Knien und Bücken“ haben wir ebenfalls weiter optimiert.

- Verdienstausfall bei Infektionen: Bei einem vollständigen Beschäftigungsverbot von mindestens 6 Monaten aufgrund einer Infektion nach dem Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) zahlen wir bedingungsgemäß die versicherte Rente für bis zu insgesamt 24 Monate, unabhängig vom Beruf des Versicherten.
- Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel): Auch Kunden mit einem Risikozuschlag von 50 % können die AU-Klausel hinzubuchen und dadurch eine umfassende Absicherung erhalten.
- Schutz bei Straßenverkehrsdelikten: Neben fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen sind Ihre Kunden jetzt auch bei Straßenverkehrsdelikten abgesichert – ein Aspekt, der in unserer mobilen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Ansätze für die Beratung: So erreichen Sie Ihre Kunden
Unser Premium Grundfähigkeitsschutz bietet eine Absicherung, die über die reine Arbeitskraftabsicherung hinausgeht, indem er moderne Lebensrisiken abdeckt. Hier sind 2 Ansätze, wie Sie das Produkt im Beratungsgespräch einsetzen können:
- Zielgruppenorientierte Beratung: Kunden, die viel unterwegs sind – wie Berufspendler, Selbstständige oder digitale Nomaden – profitieren besonders von der Absicherung von Fähigkeiten wie „ÖPV nutzen“ oder „Smartphone/Tablet bedienen“. Nutzen Sie diese Punkte, um deren Bedürfnisse gezielt anzusprechen.
- Flexible Absicherung bei erhöhtem Risiko: Durch die AU-Klausel können auch Kunden mit Risikozuschlägen eine umfassende Absicherung erhalten – das schafft Vertrauen und eröffnet neue Möglichkeiten in der Beratung.
Übrigens: Kunden, die 40 Jahre oder jünger sind und sich für unseren Grundfähigkeitsschutz interessieren, können derzeit – unter bestimmten Voraussetzungen – von unserer einzigartigen Jubiläumsaktion profitieren. Wenn sie bis Ende des Jahres den Premium Grundfähigkeitsschutz abschließen, erhalten sie – bei Erfüllung der Voraussetzungen – einen kostenfreien Versicherungsschutz der Schweren Krankheiten Vorsorge mit einer Versicherungssumme in Höhe von 20.000 € für ein Jahr.*
In unserem Vertriebsnavigator haben wir alles rund um die Jubiläumsaktion zusammengefasst. Dort finden Sie unter anderem personalisierbare E-Cards und unsere neue Simplesite. Damit können Sie Ihre Kunden direkt und individuell ansprechen.
* Jeder Kunde erhält einen kostenfreien Versicherungsschutz der Schweren Krankheiten Vorsorge (Stand März 2022) mit einer Versicherungssumme in Höhe von 20.000 € für ein Jahr mit einer Todesfallleistung in Höhe von 1.000 € und automatischer Mitversicherung von Kindern i.H.v. maximal 10.000 € für alle mitversicherten Kinder. Pro versicherte Person besteht nur ein einmaliger Versicherungsschutz, auch bei Abschluss mehrerer Verträge. Es gelten die Versicherungsbedingungen für die Schwere Krankheiten Vorsorge Stand März 2022. Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen für ernstliche Erkrankungen, Erkrankungen, die einen Grad der Behinderung, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder die Anerkennung eines Pflegegrads gemäß SGB XI bewirkt haben und bestehende sowie bekannte Erkrankungen, die einen Leistungsanspruch für eine der gedeckten Krankheiten bewirkt hätten. Bei Eintritt eines Leistungsfalls darf die Canada Life-Versicherung, durch die der kostenlose Versicherungsschutz gewährt wird, nicht beitragsfrei gestellt: www.canadalife.de/partner/wir-feiern/