Neue Steuerregel macht Basisrente noch attraktiver

Beitrag von Prof. Michael Hauer, Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP):

Prof. Michael Hauer, Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 konnte ich den Weg der Basisrente begleiten. Heute bin ich überzeugter denn je von dieser staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Steuervorteile sind, nicht zuletzt durch das Wachstumschancengesetz, noch besser geworden. Zusätzlich haben Inflation und Zinsentwicklung der Basisrente in die Karten gespielt.

Fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen

Vor allem die steuerlichen Vorteile machen diese Altersvorsorge für Kunden noch interessanter:

1. Dank dem Wachstumschancengesetz steigt die Besteuerung in der Rentenphase langsamer als geplant: Erst ab 2058 müssen 100 % der Rente versteuert werden.

2. Beiträge zur Basisrente können bereits seit 2023 wie in der 2. Schicht (bAV und Riester-Rente) zu 100 % abgesetzt werden.

3. Der steuerlich absetzbare Beitrag in der 1. Schicht ist inzwischen auf beachtliche 27.566 € bzw. 55.132 € (ledig bzw. verheiratet) gestiegen.

Staatlich gefördertes Investmentsparen als Mittel gegen die Inflation

Die Inflation wirkt sich negativ auf die Wirtschaft und somit auch auf die Rente aus. Die Rendite aus 10-jährigen Bundesanleihen zeigt ein niedriges Zinsniveau von ca. 2,5 %. Die für 2024 geschätzte Inflationsrate liegt bei 2,9 % und vergrößert die Rentenlücke zunehmend. Die Lösung für dieses Szenario: Aktienfonds.
Da die Basisrente im Rahmen der 1. Schicht keine Brutto-Beitragsgarantie enthalten muss, ist dies nun zu einem wesentlichen Vorteil geworden. Das heißt, die Basisrente darf auch in Form einer Fondspolice mit 100%iger Anlage in (Aktien-)Fonds angeboten werden. Bei einer Fondspolice als Basisrente können somit durch die Kombination der hohen steuerlichen Absetzbarkeit mit der Investition in die Kapitalmärkte ansehnliche Renditen erzeugt werden. Man kann diesen Weg auch als staatlich geförderte Wertpapierinvestition bezeichnen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Wirkung der Steuerersparnis bei einer Investition in eine Basisrente:

JahrAbsetzbarkeit der BeiträgeInvestitionSteuerersparnisNettobeiträge
2024100 %10.000 €4.000 €6.000 €
2025100 %10.000 €4.000 €6.000 €
2026100 %10.000 €4.000 €6.000 €
...............
Annahme: Grenzsteuersatz 40 %; keine Kirchensteuer

Wenn man im Jahr 2024 10.000 € in eine Basisrente investiert, sind diese 10.000 € steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass man eine Steuerersparnis von 4.000 € erhält. Somit beträgt die jährliche Eigeninvestition nur 6.000 €. Für Personen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, ist der Vorteil sogar noch größer.

Die folgenden 2 Beispiele verdeutlichen, wie sich der Steuervorteil und die Zinsen auf die Basisrente auswirken.

Beispiel 1: „fondsgebundene Basisrente“

Eine 32 Jahre alte Frau (verheiratet) möchte 300 € monatlich in eine fondsgebundene Basisrente bis zum Rentenbeginn monatlich einzahlen. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beläuft sich auf 70.000 €. Nach Förderung, Kosten und Besteuerung, kann sie mit einer Rendite von ca. 4,2 % rechnen. Um die gleiche Rendite nach Abzug der Abgeltungsteuer zu erwirtschaften, müsste ein alternatives Investmentprodukt eine jährliche Rendite von 5,8 % vor Abgeltungsteuer erzielen.

Als Fazit zur fondsgebundenen Basisrente kann man es mit folgender Formel auf den Punkt bringen: Wer B wie Basisrente sagt, sollte auch A wie Aktienfonds sagen!

R = B x A
(Rendite = Basisrente x Aktienquote)

Basisrente auch für Altersgruppe 50plus attraktiv

Besonders in der Altersgruppe ab 50 Jahre ist die finanzielle Absicherung für die Zukunft oft noch nicht festgelegt. Trotzdem besteht noch Handlungsspielraum. Aufgrund ihres soliden Einkommens und beträchtlichen Vermögens haben Personen in diesem Lebensabschnitt optimale Voraussetzungen für die Altersvorsorge – allerdings unter Zeitdruck, da der Zeitpunkt des Renteneintritts näher rückt. Durch die steuerlichen Vorteile, die mit einer gleichzeitig geringeren Besteuerung der Beiträge einhergehen, können in der Basisrente auch bei kurzen Ansparzeiten erhebliche Renditen erzielt werden. Dies gilt selbst dann, wenn man sich für sicherheitsorientierte, weniger renditestarke Basisrentenversicherungen entscheidet.

Für einen aktuell 58-Jährigen, mit Rentenbeginn ab 63 Jahre und 5 Beitragsjahren können die Beiträge zur Basisrente wie folgt abgesetzt werden:

JahrAlterAbsetzbarkeit der BeiträgeBesteuerung der Renten
202458100 %
202559100 %
202660100 %
202761100 %
202862100 %
20296385,5 %
Durchschnitt100 %85,5 %
Steuer-Rürup-Treppe

Wie Sie sehen, können 100 % der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Wenn die Rentenauszahlung im Jahr 2029 beginnt, liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente jedoch nur bei 85,5 %. Dadurch ergibt sich ein „Steuerplus“ von 14,5 %.

Beispiel 2: „Steuer-Zins-Effekt“

Ein Ehepaar, beide 58 Jahre alt, wollen 5 Jahre lang 25.000 € in eine Rürup-Rente einzahlen. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beläuft sich auf 150.000 €. Die Rente wird berechnet auf die Frau. Der Steuersatz (inkl. Soli und KiSt) in der Ansparphase beträgt knapp 49 %, in der Rentenphase 35 %.

„Keine Rose ohne Dornen“

Natürlich muss man anmerken, dass es bei der Basisrente „nur“ eine Leibrente gibt. Hat der Kunde aber verstanden, dass es um eine lebenslange Lebensstandardsicherung im Alter geht, nimmt er – zumindest zeigt dies meine Erfahrung – diese Einschränkung oftmals in Kauf. Ein weiterer berechtigter Kritikpunkt ist die nicht Vererbbarkeit der Basisrente. Die Basisrente wurde beim Kriterium der Vererbbarkeit an die gesetzliche Rente angelehnt, das heißt, kindergeldberechtigte Kinder und Ehepartner erhalten im Todesfall des Versicherungsnehmers (= versicherte Person) nicht das vorhandene Kapital als Einmalbetrag ausgezahlt. Das Kapital ist jedoch nicht weg – wie es häufig dargestellt wird –, sondern wird als Leibrente lebenslang geleistet. Marktstandard ist aktuell hierbei die Verrentung des (Rest-)Kapitals im Todesfall als Leibrente für den Hinterbliebenen Ehepartner. In manchen Fällen resultiert dieses Verrentungskapital auch aus einer gewissen Rentengarantiezeit. Bei Ledigen kommt das vorhandene Kapital im Todesfall dem gesamten Versichertenkollektiv zugute – vorteilhaft für diejenigen, die länger leben.

Wie können Sie das Konzept der Basisrente Ihren Kunden kommunizieren?

Das IVFP hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Zusammenhänge möglichst einfach aufzuzeigen. Meist geschieht dies in Form von Software-Anwendungen. Den hier dargestellten Steuereffekt durch die Soli-Vermeidung haben wir mit dem „BasisrentenRECHNER“ umgesetzt. Dieser befindet sich in der von Canada Life angebotenen Software „AltersvorsorgePLANER“. Schauen Sie doch gleich mal rein.

Nicht verpassen! Online-Seminare mit IVFP-Experte Prof. Michael Hauer zur Basisrente

Zusammen mit Prof. Michael Hauer zeigen wir Ihnen an insgesamt 4 Terminen, welche Vorzüge die staatlich geförderte Basisrente bietet, und geben wertvolle Tipps für Ihre nächste Beratung. Erfahren Sie zudem, wie Sie mit dem BasisrentenRECHNER die Steuervorteile für Ihren Kunden berechnen können.

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