Megatrend Nachhaltigkeit (ESG): Das sollten Sie für Ihre Beratung wissen
Der Begriff „ESG“ taucht vor allem in der Unternehmenswelt und in der Finanzbranche immer häufiger auf. Er macht deutlich, wie facettenreich und wichtig das Thema Nachhaltigkeit geworden ist. Ein Trend, der auch Auswirkungen auf die Beratung von Investmentlösungen hat.
Nachhaltigkeit bedeutet heutzutage weitaus mehr als „nur“ die Umwelt schützen. Das Akronym „ESG“ steht für Environmental, Social and Governance. Es drückt aus, was für viele Menschen und Unternehmen immer wichtiger wird: verantwortliches und nachhaltiges Handeln in Bezug auf die Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung. Kein Wunder also, dass Unternehmen, die nach ESG-Kriterien handeln, immer beliebter werden.
Nachhaltigkeit wird zum Entscheidungskriterium bei der Geldanlage
Aussicht auf Rendite und das nötige Maß an Sicherheit sind wichtige Kriterien bei der Auswahl des Investments. Aber für viele Anleger spielt auch das Thema Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle. Sie lehnen Investments in beispielsweise die Waffenindustrie, Kinderarbeit oder Tabakindustrie ab. Das Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) meldet: 2019 wurden rund 183,5 Milliarden Euro in Deutschland nach ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien verwaltet. Das sind 50 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr.1
Trotz der steigenden Nachfrage nach „grünen“ Geldanlagen zeigt sich ein hoher Beratungsbedarf in der Gesellschaft. Auf die Frage, was eine nachhaltige Kapitalanlage ist, kennen gerade einmal 14 % der Deutschen die Antwort. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Sie sind also auf einen Berater angewiesen, der sie dabei unterstützt und für Aufklärung sorgt. Gerade das gestaltet sich schwierig. Denn die Umfrage zeigt auch: Gerade einmal 7 % kennen einen Ansprechpartner, der sie zum Thema nachhaltige Geldanlage beraten kann.2
Beratungspflicht zu nachhaltigen Investments kommt
Das Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungsvermittlung bringt Änderungen mit sich. In den nächsten Monaten und Jahren wird es noch zu diversen Anpassungen und regulatorischen Vorgaben kommen. Am 10. März 2021 tritt die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) in Kraft. Im ersten Schritt geht es hier „nur“ um die Veröffentlichung des Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Auch wenn die Bewertungskriterien für nachhaltige Fonds – und wie diese ausgewiesen werden müssen – im Detail weiter unklar sind: Sie als Vermittler sollten Ihr Wissen in Sachen nachhaltige Geldanlage jetzt stärken. Denn spätestens 2022 sollen Sie nach der neuen EU-Richtlinie Ihre Kunden zu nachhaltigen Investments beraten. Die Vorgabe der sogenannten ESG-Präferenzabfrage: Sie müssen Kunden künftig fragen, ob sie bei der Geldanlage ökologische und soziale Kriterien oder Fragen der guten Unternehmensführung berücksichtigen wollen. Dann sollten Sie vorbereitet sein und sich mit den verschiedenen Anlagestrategien, Ausschlusskriterien und Renditechancen bei nachhaltigen Investments auskennen.
Suchen Sie also heute schon nach Angeboten zu Weiterbildungen. So werden Sie Ihren Kunden auch in Sachen nachhaltige Geldanlage souverän zur Seite stehen.
1 https://fng-marktbericht.org/der-nachhaltige-anlagemarkt-deutschland-2/