Kundenfreundlichere Produkte, gleichbleibende Beiträge

Höher – schneller – weiter: Dieser Leistungsanspruch gilt nicht nur für den Sport, sondern auch für Canada Life. Wir überlegen stets, wo wir uns noch verbessern können. Deshalb haben wir rückwirkend zum 1. Juni den Berufsunfähigkeitsschutz und den Premium Grundfähigkeitsschutz noch kundenfreundlicher gestaltet – bei garantiertem Beitrag.

Berufsunfähigkeitsschutz – flexiblere und einfachere Rentenleistung

Gelbe-Schein-Regelung: Dank dieser Neuerung kann die versicherte Person bereits bei einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten für bis zu 24 Monate Leistungen aus der BU erhalten. Unsere bewährte Überbrückungshilfe bleibt bestehen. So kann Ihr Kunde im Leistungsfall selbst entscheiden, ob die Überbrückungshilfe oder der gelbe Schein besser für ihn passt.

Rentenzahlung bei besonderer Krebserkrankung: Wird bei Ihrem Kunden Krebs eines festgelegten Schweregrads diagnostiziert, zahlen wir ihm bis zu 15 Monate eine Rente in Höhe der vereinbarten BU-Rente. Der Betroffene muss sich keine finanziellen Sorgen machen und kann sich auf seine Genesung konzentrieren.

Rente bei besonderer Beeinträchtigung: Ist Ihr Kunde länger als sechs Monate ständig auf einen Rollstuhl angewiesen oder wird ihm eine außergewöhnliche Gehbehinderung bescheinigt, erhält er von uns für bis zu 24 Monate seine vereinbarte BU-Rente. Das gilt ebenso bei stark eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen. Diese Leistung bietet in dieser Kombination keine andere Versicherung an. Bei Canada Life gehört sie automatisch zum Vertrag dazu.

Premium Grundfähigkeitsschutz

Premium Grundfähigkeitsschutz – schneller zum Leistungsfall: Beim Premium Grundfähigkeitsschutz haben wir den Prognosezeitraum von zwölf auf sechs Monate reduziert. Somit liegt nun bei Ihrem Kunden schneller ein Leistungsfall vor – und er bekommt sein Geld früher. Das kann zum Beispiel bei Unfällen vorteilhaft sein. Geht eine Fähigkeit nur für einen kürzeren Zeitraum verloren, kann trotzdem bereits ein Leistungsanspruch entstehen.

Rentenzahlung unbefristet rückwirkend: Bisher haben wir die vereinbarte Grundfähigkeitsrente bei verspäteter Meldung für maximal 36 Monate rückwirkend gezahlt. Ab sofort entfällt diese Frist und wir zahlen die Grundfähigkeitsrente auch unbefristet rückwirkend aus.

Was bei unserer BU schon länger möglich ist, gilt jetzt auch beim Premium Grundfähigkeitsschutz: die Beitragsstundung. Sollte Ihr Kunde vorübergehend Zahlungsschwierigkeiten haben – etwa bei Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit, kann er bis zu 24 Monate einen kompletten oder teilweisen Aufschub der fälligen Beitragszahlung bei voller Leistung beantragen.

Weitere Vorteile bei beiden Produkten

Ab sofort ist bei beiden Versicherungen ein Dynamikwiderspruch unbegrenzt oft möglich. Während der Kunde bisher nach dem dritten Mal seinen Anspruch auf Beitragsanpassung dauerhaft verloren hat, ist er jetzt völlig frei. Zudem können jetzt Nachversicherungsgarantien je nach Ereignis mehrfach genutzt werden, zum Beispiel nach einer erneuten Hochzeit oder beim Hinzukommen weiterer Kinder. Exklusiv für unsere BU-Kunden gibt es noch einen Vorteil: Die maximal abzusichernde BU-Rente lässt sich jetzt im Rahmen der Nachversicherungsgarantie auf 70 % des Bruttogehalts erhöhen.

„Wer früh anfängt, zahlt weniger!“ Unter diesem Motto bieten wir speziell für Schüler, Auszubildende und Studenten jetzt noch bessere Leistungen an. So können die abzusichernden BU- und Grundfähigkeitsrenten für diese Zielgruppen nun bis zu 1.500 € pro Monat betragen.

Highlights des Premium Grundfähigkeitsschutzes

  • Absicherung zum Festpreis
  • NEU: Prognosezeitraum von sechs Monaten
  • Fair und kompetent in der -Leistungsregulierung
  • Beitragsstundung bei voller Leistung
  • Definition verständlich und praxisorientiert
  • Optional auch mit lebenslanger Pflegerente und/oder Absicherung bestimmter schwerer Krankheiten

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