Haftungsrisiken minimieren

Martin Stolpe, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Gastbeitrag von Martin Stolpe

Seit einiger Zeit gibt es eine stetig wachsende Zahl von Rechtsstreitigkeiten, bei denen Versicherungsmakler wegen etwaigen Falschberatungen von ihren Kunden in Anspruch genommen werden. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Nach unseren Erfahrungen wird – insbesondere im Rahmen der biometrischen Risikoabsicherung – vielfach nur in eine Richtung beraten und dokumentiert, nämlich in Richtung Berufsunfähigkeitsabsicherung. Dabei gehört es zu der umfassenden Beratung eines Versicherungsmaklers, der Sachwalter seines Kunden ist, sämtliche Absicherungsmöglichkeiten darzustellen.

Es ist neben einer Beratung zur Absicherung einer Berufsunfähigkeit auch erforderlich, dem Kunden die Absicherung gegen schwere Krankheiten und einzelne Grundfähigkeiten näherzubringen. Die Praxis zeigt jedoch, dass nur in den wenigsten Fällen umfassend beraten wird und so ganz erhebliche Haftungsrisiken verbleiben, die sehr leicht zu minimieren wären. Es sollte sich jeder vor Augen führen, dass jeder Vermittler seinem Kunden die bestmögliche Beratung schuldet.

Beraten Sie nicht nur in Richtung eines Produkts. Die Produkte stehen nicht in einem Über- beziehungsweise Unterordnungsverhältnis, sondern gleichwertig nebeneinander. Es gibt neben Gemeinsamkeiten auch Unterschiede und es kann nicht von vornherein gesagt werden, welches Produkt den Wünschen des Kunden am ehesten entspricht. Wenn Sie Ihren Kunden umfassend beraten haben, sollten Sie immer eine individuelle Beratungsdokumentation erstellen. So gelingt es Ihnen mit einfachen Mitteln, etwaige Haftungsrisiken erheblich zu minimieren und darüber hinaus bei Ihrem Kunden ein neues Geschäft zu platzieren – eine Win-win-Situation!

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