Die Zielgruppe im Blick

Gastbeitrag von Philip Wenzel

Schwächen können Stärken sein – auf die Perspektive kommt es an. Das trifft auch auf manche Versicherungsprodukte zu. Sie scheinen auf den ersten Blick einen offensichtlichen Mangel zu haben. Doch wenn man genauer hinschaut, entpuppt sich das scheinbare Defizit als Vorteil: Ein Beispiel dafür ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Canada Life. Ihr scheinbarer Mangel: Selbst in der neuen Auflage zum 1. Januar 2019 gibt es keine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel), die bereits bei einer Krankschreibung über sechs Monate leisten würde.

Philip Wenzel ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) und für die BSC Neutrale Allfinanz-Vermittlungs- GmbH tätig.

Entweder AU-Klausel oder KTG

Doch das relativiert sich sehr schnell, wenn man einen zweiten Blick riskiert – und zwar auf die Zielgruppe. So weist der neue Tarif auffällig viele Besonderheiten für Selbstständige auf, die besser keine AU-Klausel in ihrer BU haben sollten. Diese würde sich negativ auf das Krankentagegeld (KTG) auswirken, das Selbstständige normalerweise versichert haben. Nicht nur, dass die AU-Klausel dem KTG-Versicherer gemeldet werden müsste. Vor allem gibt es noch kein Urteil, wie sich die Leistungen aus der Klausel und dem KTG zueinander verhalten. Deswegen sollte man besser nur die AU-Klausel oder nur das KTG abschließen.

 

Vorteile der BU für Selbstständige:

 

Das Fazit: Vermittler sollten bei der selbstständigen BU von Canada Life immer ihre Zielgruppe im Blick haben.

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