
Maximale Freiheit in der Basisrente: Der Flexible Kapitalplan basic macht’s möglich
Mit dem Flexiblen Kapitalplan basic bringt Canada Life ein innovatives Einmalbeitragsprodukt in der Basisrente auf den Markt. Die Idee: maximale Flexibilität in der Rentenphase – kombiniert mit den steuerlichen Vorteilen der Basisrente. Was hinter dem neuen Tarif steckt, für wen sich ein Anbieterwechsel lohnen kann und welche Chancen sich für Geschäftspartner ergeben, erklärt Thomas Lerch, Manager Produktmanagement Leben bei Canada Life, im Interview.

Herr Lerch, warum hat Canada Life neben dem Flexiblen Kapitalplan in der privaten Altersvorsorge ein ähnliches Einmalbeitragsprodukt in der Basisrente auf den Markt gebracht?
Mit dem neuen Flexiblen Kapitalplan haben wir unsere Fondspolice gegen Einmalbeitrag noch flexibler gemacht. So wurde unter anderem der Mindesteinmalbeitrag auf 10.000 € und die Mindestzuzahlung auf nur 250 € gesenkt, die Möglichkeit einer Teilverrentung eingeführt und die Mindestlaufzeit auf 1 Monat reduziert.
Diese Flexibilität möchten wir Kundinnen und Kunden auch in der Basisrente anbieten – natürlich mit leichten Einschränkungen, die die Basisrente mit sich bringt, dafür aber mit den immensen möglichen Steuervorteilen der Basisrente. Die kurze Aufschubzeit bietet die Möglichkeit, eine quasi sofortige Verrentung zu erhalten. Das ist eine super Lösung im Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel, um von der attraktiven Rentenhöhe und Flexibilität des Flexiblen Kapitalplan basic in der Ruhestandsphase zu profitieren.
Stichwort Anbieterwechsel: Was ist das und was gilt es zu beachten?
Ein Anbieterwechsel in der Basisrente ermöglicht es, einen bestehenden Basisrentenvertrag ohne Auslösen eines steuerlichen Nachteils zu einem anderen Anbieter zu wechseln und dort etwa von einer möglichen höheren Rente und/oder besseren Rentenoptionen zu profitieren.
Es kann insbesondere kurz vor Rentenbeginn lohnend sein, dies zu überprüfen. Ein Wechsel kann etwa die Möglichkeit bieten, Zugang zu anderen Formen der Hinterbliebenenabsicherung zu erhalten oder höhere Rentenleistungen zu beziehen. Ein entscheidendes Kriterium, da in der Basisrente ausschließlich eine lebenslange Verrentung des Kapitals in der Ruhestandsphase zur Wahl steht. Hier punktet der Flexible Kapitalplan basic mit äußerst attraktiven Konditionen.
Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Basisrente kein gesetzlich verankertes Recht, den Anbieter zu wechseln. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn der alte Anbieter der Übertragung des Kapitals auf einen neuen Vertrag zustimmt. Es lohnt sich aber, individuell bei der Gesellschaft anzufragen, ob und zu welchem Zeitpunkt sie diese Option gegebenenfalls ermöglicht.
Warum sollte man einen Anbieterwechsel in den Flexiblen Kapitalplan basic vornehmen?
Wir haben den Flexiblen Kapitalplan basic im Hinblick auf einen kurz- bis mittelfristigen Rentenbeginn entwickelt. Die Aufschubdauer muss lediglich 1 Monat betragen, was eine quasi sofort beginnende Verrentung ermöglicht. Voraussetzung ist lediglich, dass der Kunde das in der Basisrente vorgeschriebene Mindestrenteneintrittsalter von 62 Jahren erreicht hat. Das ermöglicht es Kunden, ihr lange angespartes und steuerbegünstigtes Kapital etwa kurz vor dem angestrebten Rentenbeginn in den Flexiblen Kapitalplan basic zu übertragen und von der Flexibilität und der gegebenenfalls höheren Rentenleistung zu profitieren. Insbesondere ein Vergleich der zu erwartenden Rentenhöhe kann sich sehr lohnen.
Was zeichnet den Flexiblen Kapitalplan basic noch aus?
In der Rentenphase kann der Kunde das gesamte Kapital auf einmal verrenten oder auch eine teilweise Verrentung wählen und das restliche Kapital weiter in Fonds entwickeln lassen. Diese Teilverrentung ist beliebig oft möglich, bis das Anteilguthaben aufgebraucht ist.
In puncto Hinterbliebenenschutz bietet der Flexible Kapitalplan basic die aus dem neuen GENERATION basic plus bekannten Optionen: Neben der qualifizierten Hinterbliebenenabsicherung und der Hinterbliebenenabsicherung in Höhe eines gewählten Prozentsatzes der ursprünglichen Rente, kann die Restkapitalverrentung als Todesfallschutz gewählt werden.
Plant der Kunde seinen Rentenbeginn erst in einigen Jahren, überzeugt der Tarif mit einer attraktiven Fondsauswahl. Es stehen die gleichen Fonds wie im Flexiblen Kapitalplan der 3. Schicht zur Verfügung – darunter die 3 aktiv gemanagten Setanta-Multi-Asset-Fonds (SAMA-Fonds) mit unterschiedlichen Risikoprofilen und Sachwertanteilen von 30–50 %, 50–70 % und 70–90 %. Ebenfalls wählbar ist der neue Renten Ökologisch II-Fonds, der ein nachhaltiges Investitionsziel nach Art. 9 der EU-Offenlegungsverordnung verfolgt.
Zusätzlich bietet der Flexible Kapitalplan basic das Automatische Ablaufmanagement: Sobald der bei Antragstellung festgelegte Wert des Anteilguthabens erreicht ist, wird das Anteilguthaben automatisch in ein gemanagtes Fondsportfolio (APM sicherheitsorientiert) umgeschichtet.*
Welche Möglichkeiten bietet das Produkt Geschäftspartnern?
Der Flexible Kapitalplan basic bietet die Möglichkeit, einen echten Mehrwert für Kundinnen und Kunden zu generieren. Vor Beginn der Rentenphase eines Basisrentenvertrags sollte die Möglichkeit eines Anbieterwechsels geprüft werden. Wenn das möglich ist, sollte die aktuelle Rentenhöhe für den erwarteten Ablaufwert des Vertrags mit dem Angebot eines sofortbeginnenden Flexiblen Kapitalplan basic verglichen werden. Im besten Fall entsteht eine Win-win-Situation: Der Kunde profitiert von der optimierten Verrentungsphase und der Geschäftspartner stärkt seine Kundenbeziehung und kann sich vom Markt abheben.
Der Flexible Kapitalplan basic ist damit nicht nur ein attraktives Produkt für Kunden, sondern bietet auch im Beratungsgespräch starke Argumente – gerade kurz vor Rentenbeginn.
* Wenn zum Zeitpunkt der Umschichtung bereits ein Teil des Anteilguthabens des Kunden in dem APM mit diesem oder einem anderen Anlageprofil investiert ist, werden wir die Umschichtung in das bestehende APM vornehmen.