
Versorgungsausgleich bei Scheidung – Ihre Expertise zählt!
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche und finanzielle Herausforderungen mit sich. Der Versorgungsausgleich ist dabei ein zentraler Punkt – ein Bereich, in dem Ihre Expertise als Vermittler besonders gefragt ist und gleichzeitig großes Geschäftspotenzial durch die externe Teilung mit Canada Life-Produkten bietet. Mit Ihrer fundierten Beratung können Sie Ihre Kunden optimal unterstützen und nachhaltig absichern. Und das Beste: Wir machen es Ihnen kinderleicht! Im Interview verrät Birte Petrick, Business Consultant bAV, was Sie wissen müssen.

Frau Petrick, was steckt – kurz zusammengefasst – hinter dem Versorgungsausgleich?
Während einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft erwerben beide Partner Rentenansprüche – sei es durch die gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung (bAV) oder private Rentenverträge. Oft übernimmt jedoch ein Partner mehr unbezahlte Sorgearbeit, wie die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, und zahlt dadurch weniger in die Rentenkasse ein.
Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass diese Ungleichheit bei einer Scheidung ausgeglichen wird. Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden hälftig geteilt, um sicherzustellen, dass keiner der Partner im Alter benachteiligt wird. Die Berechnung erfolgt in der Regel automatisch durch das Familiengericht.
Besonderheit bei ausländischen Versorgungsträgern wie Canada Life: Hier erfolgt die Teilung meist erst im Rahmen des schuldrechtlichen Ausgleichs. Das bedeutet, dass der ausgleichsberechtigte Partner seinen Anspruch erst im Rentenalter geltend machen kann.
Wann entfällt der Versorgungsausgleich?
Es gibt Fälle, in denen der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird. Dazu gehören:
- Kurze Ehe: Bei einer Ehe von weniger als 3 Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn einer der Partner ihn ausdrücklich beantragt.
- Ähnliche Rentenansprüche: Haben beide Partner während der Ehezeit vergleichbare Rentenansprüche erworben, entfällt der Ausgleich.
- Ehevertrag oder Vereinbarung: Ehepaare können den Versorgungsausgleich in einem notariellen Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausschließen.
Wann kann ein Verzicht sinnvoll sein?
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, z. B. wenn:
- Beide Partner bereits vor der Ehe ausreichend für das Alter vorgesorgt haben.
- Die Scheidung zügig abgeschlossen werden soll und der Versorgungsausgleich das Verfahren verzögern würde.
- Stattdessen andere Vermögenswerte, wie ein gemeinsames Haus, übertragen werden.
Wichtig: Ein Verzicht sollte immer gut durchdacht sein. Wer wenig Rentenansprüche hat, riskiert ohne Versorgungsausgleich finanzielle Nachteile im Alter. In manchen Fällen kann ein Verzicht sogar als sittenwidrig gelten, etwa wenn ein Partner dadurch deutlich schlechter gestellt wird.
Warum spielt die Beratung durch einen Vermittler eine so entscheidende Rolle?
Der Versorgungsausgleich ist ein komplexes Thema, das von vielen individuellen Faktoren abhängt. Hier können Vermittler ihre Expertise einbringen und ihre Kunden optimal unterstützen. Eine fundierte Beratung hilft nicht nur, die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen, sondern auch, individuelle Lösungen zu finden.
Gerade bei komplexen Fällen können sie durch gezielte Beratung und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Scheidungsanwalt ihren Kunden helfen, über die gesetzliche Standardlösung der GRV bzw. VAUSK hinauszugehen. Insbesondere bei einer externen Teilung lassen sich so zusätzliche Vorteile mit unseren Produkten erzielen. Die Expertise des Vermittlers schafft Klarheit, Sicherheit und stärkt die Kundenbindung.
Fazit: Vertrauen schaffen, Zukunft gestalten
Der Versorgungsausgleich ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – er bietet die Chance, eine faire und nachhaltige Altersvorsorge zu gestalten. Ob ein Verzicht sinnvoll ist, alternative Lösungen wie eine externe Teilung auf Canada Life infrage kommen oder der schuldrechtliche Ausgleich bei ausländischen Versorgungsträgern berücksichtigt werden muss – die richtige Lösung hängt von den individuellen Umständen ab.
Mit Ihrer Expertise und einer durchdachten Beratung können Sie Ihre Kunden dabei unterstützen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und ihre Altersvorsorge auch nach einer Scheidung optimal zu gestalten. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Rolle als vertrauenswürdiger Partner zu stärken – wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite!
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