Leichter zur Leistung: noch besser abgesichert im Premium Grundfähigkeitsschutz
Ab sofort können sich Kunden mit einem Premium Grundfähigkeitsschutz noch sicherer fühlen. Die Lösung zahlt ihnen bei Verlust von Fähigkeiten wie Gehen, Stehen oder Sprechen im Versicherungsfall eine vorher vereinbarte Monatsrente. Nun haben wir die Definitionen für einige der darin abgesicherten Fähigkeiten kundenfreundlicher gestaltet. Das kann es für Ihre Kunden einfacher machen, im Versicherungsfall eine Leistung zu erhalten. Von allen Verbesserungen profitieren sie zum gleichen Preis wie vorher!
Grundfähigkeiten mit überarbeiteten Definitionen
- Treppe steigen
- Gehen
- Arme bewegen
- Stehen
- Sprechen
- Auto fahren
- Sitzen
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Arme bewegen: mehr Wege zur Leistung
Bei der Fähigkeit Arme bewegen kam es vorher darauf an, dass die versicherte Person sich ohne Hilfestellung keine Jacke anziehen konnte. Nun kann der Verlust der Fähigkeit auf 3 Arten nachgewiesen werden. Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr selbstständig in der Lage ist, mit einem Arm (dem linken oder rechten Arm) eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten auszuführen:
- Einen 200 Gramm schweren Gegenstand von einem Tisch in ein Regal in Schulter- oder Brusthöhe platzieren und wieder zurückstellen.
- Ihren gestreckten Arm bis auf Höhe der Schulter nach vorne und seitlich heben und mindestens 10 Sekunden in dieser Position halten sowie ohne aktive Hilfe in die jeweils andere Position führen.
- Weder einen Nacken- noch einen Schürzengriff ausführen und 10 Sekunden zu halten. Beim Nackengriff führt man beide Hände gleichzeitig hinter dem Nacken zusammen. Ein Schürzengriff bedeutet, beide Hände gleichzeitig hinter dem Rücken zusammenzuführen.
Sprechen: der unabhängige Dritte zählt
Ein Verlust der Grundfähigkeit Sprechen liegt vor, wenn die versicherte Person trotz abgeschlossenem Spracherwerb und unter Verwendung von geeigneten und zumutbaren Hilfsmitteln keinen verständlichen sinnvollen Satz bilden und aussprechen kann und ein unabhängiger Dritter sie nicht verstehen kann. Zuvor lag der Fokus darauf, dass die versicherte Person von ihrer Umwelt nicht mehr verstanden wird. Das umfasste beispielsweise die Familie, wo Vertrautheit sprachliche Defizite kompensieren kann. Dass jetzt der unabhängige Dritte entscheidend ist, kann es leichter machen, die Leistung zu erhalten.
Ein Sprachverlust aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung löst nach wie vor keine Leistungen aus.
Gehen: klarer definiert
Bei der Grundfähigkeit Gehen gilt als Leistungsauslöser, wenn die versicherte Person nicht mehr selbstständig in der Lage ist, über einen ebenen Boden zu gehen. Dabei muss eine Strecke von 400 Metern ohne anzuhalten, um sich abzustützen oder setzen zu müssen, innerhalb von 20 Minuten zurückgelegt werden. Dies gelingt der versicherten Person auch unter Verwendung geeigneter und zumutbarer Hilfsmittel nicht. Nicht zumutbare Hilfsmittel sind zum Beispiel Unterarmgehstützen oder ein Rollator.
Diese klarere Definition kann es Kunden erleichtern, den Verlust der Fähigkeit geltend zu machen.
Auto fahren: großzügiger definiert
Bislang galt als Verlust der Grundfähigkeit Auto fahren, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen keinen Pkw oder kein Kraftrad führen konnte und aufgrund dessen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften keine Fahrerlaubnis erhalten würde oder sie entzogen wurde. Nun akzeptiert Canada Life zusätzlich als Fähigkeitsverlust, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen freiwillig gegenüber der zuständigen Behörde auf eine Fahrerlaubnis verzichtet und sie den Führerschein freiwillig abgibt.
Klar geregelt: Hilfsmittel
Zusätzlich haben wir zur Klarstellung bei den versicherten Grundfähigkeiten Gehen, Stehen und Treppe steigen Folgendes mit aufgenommen: Ein Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Stehen und Treppe steigen liegt auch dann vor, wenn geeignete oder zumutbare Hilfsmittel verwendet werden. Dabei gehören Unterarmgehstützen und Rollatoren nicht zu den zumutbaren Hilfsmitteln und deren Verwendung steht dem Verlust einer Grundfähigkeit nicht entgegen.
Schon gewusst?
Seit letztem Jahr ist unser Premium Grundfähigkeitsschutz noch besser. Eine der Neuerungen ist die Gelbe-Schein-Regelung. Dadurch zahlen wir Ihren Kunden bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 24 Monate eine Leistung in Höhe der vereinbarten Grundfähigkeitsrente.
Welche Argumente darüber hinaus für den Tarif sprechen und alles Wichtige für Ihre Beratung finden Sie auf unserer Website.