Fondsdepot oder Fondspolice? So vermeiden Sie Steuerfallen und beraten Ihre Kunden optimal!

Gastbeitrag von Dr. Klaus Mühlbauer

Die Besteuerung von Fondserträgen sorgt seit jeher für Diskussionen – insbesondere, wenn es um den Vergleich zwischen Fondsdepots und Fondspolicen während der Ansparphase geht. Einerseits locken Fondsdepots mit geringeren Kosten, andererseits punkten Fondspolicen mit erheblichen Steuervorteilen. Viele Anleger nutzen daher eine Kombination aus beiden. Doch welche Fonds gehören in eine Fondspolice und welche in ein Depot? Dr. Klaus Mühlbauer, Experte für Kapitalmarktseminare, fasst die wichtigsten steuerlichen Aspekte zusammen, die Beraterinnen und Berater kennen sollten.

Dr. Klaus Mühlbauer ist Kapitalmarktexperte mit langjähriger Börsen- und Vertriebserfahrung. Seit 2013 ist er als selbstständiger Unternehmensberater, Buchautor und Referent für Kapitalmarktseminare tätig. In unserem Online-Magazin beleuchtet er den Finanzmarkt und teilt sein Investment-Know-how.

Besteuerung von Fondserträgen: Depots versus Policen – ein Überblick

Inhaber von Investmentfondsanteilen (und von allen anderen Wertpapieren) müssen seit jeher Einkünfte aus Kapitalvermögen jährlich versteuern: vereinnahmte Zinsen, geflossene Dividenden und erwirtschaftete Kursgewinne1.

Um Steuerhinterziehung zu vermeiden, wurde von Finanzminister Peer Steinbrück im Jahr 2009 die Abgeltungssteuer mit den markanten Worten eingeführt: „Besser 25 % von X als 42 % von nix!“2 Wertpapiererträge werden seitdem pauschal mit 25 % (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) direkt an der Quelle – also in Bankdepots – besteuert.

Fondspolicen hingegen genießen einen erheblichen Vorteil: Sie unterliegen während der Ansparphase nicht der Abgeltungssteuer. Die Besteuerung der Erträge erfolgt erst bei Fälligkeit des Versicherungsvertrags. Diese Steuerstundung sorgt dafür, dass Fondspolicen während der Ansparphase einen deutlichen Steuervorteil bieten.

Die Vorabpauschale in Fondsdepots

Das Investmentsteuerreformgesetz von 2018 regelt die jährliche Besteuerung sowohl von ausgeschütteten als auch von nicht ausgeschütteten (thesaurierten) Fondserträgen. Eine sogenannte Vorabpauschale greift bei Erträgen, die den Sparerpauschbetrag3 von 1.000 € überschreiten.

Bei der Vorabpauschale handelt es sich um eine jährlich vorweggenommene, pauschale Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen eines Fondsvermögens. Nur bei Fonds mit Wertsteigerung wird die Vorabpauschale erhoben. Diese Steuerzahlungen mindern beim späteren Verkauf die dann fällige Steuerlast.

Vorteil Fondspolicen: In Fondspolicen entfällt die Vorabpauschale komplett. Dadurch können Anleger den Zinseszins-Effekt uneingeschränkt nutzen und zugleich ihren Freistellungsauftrag für andere Anlagen wie Tagesgeldkonten schonen. Selbst ausgeschüttete Fondserträge verbleiben in Versicherungsverträgen und werden wieder angelegt.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Der Basisertrag dient als Grundlage und wird wie folgt ermittelt:

Basisertrag = Rücknahmepreis am Jahresanfang x Basiszins x 70 %

Ein Beispiel:

Daraus ergibt sich:

Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 70 % = 160,30 €

Der Basiszins gilt jeweils für ein Kalenderjahr, wird von der Deutschen Bundesbank anhand der Renditen von Bundesanleihen mit 15-jähriger Restlaufzeit berechnet und vom Bundesministerium der Finanzen jeweils am Jahresanfang festgelegt. Steigende oder sinkende Zinsen können somit zu einer höheren oder niedrigeren jährlichen Steuerbelastung führen.

Die depotführende Stelle ermittelt zu Jahresbeginn (2025) den Basisertrag für das vergangene Jahr (2024). Bei thesaurierenden Fonds mit positiver Wertentwicklung gilt:

Vorabpauschale = Basisertrag

Ein Beispiel mit Fonds unterschiedlicher Wertentwicklung:

Fonds mit geringer Wertsteigerung

Fondsbestand am 01.01.202410.000,00 €
Fondsbestand am 31.12.202410.010,00 €
Zu leistende Vorabpauschale10,00 €

Fonds mit derselben Wertsteigerung wie der DAX 2024 (+18,7 %)

Fondsbestand am 01.01.202410.000,00 €
Fondsbestand am 31.12.202411.870,00 €
Zu leistende Vorabpauschale160,30 €

Die – auf den Basisertrag gedeckelte – Steuerzahlung wird entweder vom Depotkonto abgebucht, oder es werden Fondsanteile aus dem Depot veräußert.

Für das laufende Kalenderjahr wurde Anfang Januar 2025 der Basiszins mit 2,53 % vom Bundesfinanzministerium festgelegt.5

Welche Fonds gehören in eine Fondspolice – und warum?

Vor allem für thesaurierende Fonds, deren Erträge den Sparerpauschbetrag übersteigen, sind Fondspolicen die ideale Lösung. Sie bieten gleich mehrere Vorteile:

  1. Steuerstundung: Alle Erträge werden erst bei Fälligkeit der Versicherung versteuert – eine enorme Vereinfachung im Vergleich zur Vorabpauschale bei Depots.
  2. Schonung des Freistellungsauftrags: Freistellungsaufträge können gezielt für andere Kapitalerträge genutzt werden, wie Zinsen für Liquiditätsreserven auf Tagesgeldkonten.
  3. Vertrauensschutz: Altersvorsorgeprodukte wie Fondspolicen genießen einen hohen politischen und steuerlichen Vertrauensschutz, während bei Fondsdepots immer wieder Änderungen drohen.

Zusammenfassung: Depots und Fondspolicen optimal kombinieren

Nicht alle Fonds eignen sich gleichermaßen für Depots und Policen. Eine sinnvolle Struktur könnte wie folgt aussehen:

Vermitteln Sie am besten gleich zu Jahresbeginn Ihren jüngeren Kunden, dass der Großteil des Vermögens langfristig und steueroptimiert in Fondspolicen angelegt werden sollte. Bei der Altersvorsorge wird sich im Laufe der Zeit ein stattliches Vermögen ansammeln. Je höher ein Vermögen ist, desto mehr gewinnen Steuervorteile an Bedeutung. Benjamin Franklin wusste schließlich schon: „Zwei Dinge im Leben sind sicher: die Steuer und der Tod!“

Nicht verpassen: Online-Seminar „Altersvorsorge mit Fondspolicen – Steuern stunden und mehr!“

Erleben Sie die Expertise von Dr. Klaus Mühlbauer und Christoph Schröder, Investmentexperte von Canada Life, live! Im Online-Seminar am 19. Februar 2025 erfahren Sie, wie Fondspolicen Ihre Kunden unterstützen können, steuerlich effizient und zukunftssicher vorzusorgen. Profitieren Sie von praxisnahen Tipps, wie Sie Steuervorteile optimal nutzen und die Altersvorsorge individuell anpassen können.

Quellen

1 Bis Ende 2008 waren Kursgewinne nach einer Mindesthaltedauer von 12 Monaten steuerfrei.
2 Best of Steinbrück. Ein Rückblick in Zitaten | Blickpunkt WiSo
3 Sparerpauschbetrag bei Zinsen und Dividenden Freibetrag von 1.000 € gilt pro Person und Kalenderjahr
4 Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 2. Januar 2024
5 Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 2. Januar 2025

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