Ans Erbe denken
Gastbeitrag von Peter Schröder, Rechtsanwalt bei PNHR
Gedanken über den Tod und das Erbe sind für viele Menschen ein Tabu. Doch wer seinen Nachlass aktiv gestaltet, hat die Möglichkeit, den Vermögensübergang steuerlich zu optimieren und mögliche Auseinandersetzungen in der eigenen Familie zu vermeiden.
Untersuchungen haben ergeben, dass es bei Nachlasswerten von über 100.000 € bei jeder vierten Erbschaft Streit gibt – und laut Schätzungen vererben die Deutschen mittlerweile jährlich 250 Milliarden €. Deshalb sollte sich jeder darüber informieren, was mit seinem Nachlass geschieht und wie die Erbfolge aussieht, wenn er nichts regelt.
Häufig führt bereits die Auseinandersetzung mit dem Thema zu der Erkenntnis, die Gestaltung des Nachlasses besser aktiv anzugehen. Das ist auch nicht nur aus steuerlichen Gründen sinnvoll. Bei nahezu jeder ungeregelten Erbschaft entstehen gesetzliche Zwangsgemeinschaften, weil die Erben kraft Gesetzes gemeinschaftlich und ungeteilt alle Vermögenswerte des Erblassers erhalten. Nicht selten kommt es in solchen Zwangsgemeinschaften zu Streit und Interessengegensätzen. Auch gibt es Lebenssituationen, in denen eine vernünftige Nachlassregelung ohne eine vorausschauende Testamentsgestaltung nicht möglich ist, etwa im Fall von nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Abgesehen von der Todesfallregelung sollte man als künftiger Erblasser auch über Schenkungen nachdenken. Für Erbschaften und Schenkungen gelten in Deutschland die gleichen Steuerregeln und -sätze. Anstatt Vermögen zu vererben, kann man es auch schon zu Lebzeiten verschenken und somit seine Lieben bereichern. Insbesondere bei größeren Vermögen ist es sinnvoll, Vermögensteile auf die nächste Generation zu übertragen, solange man noch lebt.