Ans Erbe denken

Gastbeitrag von Peter Schröder, Rechtsanwalt bei PNHR

Gedanken über den Tod und das Erbe sind für viele Menschen ein Tabu. Doch wer seinen Nachlass aktiv gestal­tet, hat die Mög­lichkeit, den Vermögens­übergang steuer­lich zu opti­mieren und mögliche Aus­einander­setz­ungen in der eigenen Familie zu ver­mei­den. ­

Unter­such­ungen haben ergeben, dass es bei Nach­lass­werten von über 100­.­000 € bei jeder vier­ten Erb­schaft Streit gibt – und laut Schätz­ungen ver­erben die Deutschen mittler­weile jähr­lich 250 Mil­liar­den €. Deshalb sollte sich jeder darüber infor­mieren, was mit seinem Nach­lass geschieht und wie die Erb­folge aussieht, wenn er nichts regelt.

Häufig führt bereits die Aus­einander­setzung mit dem Thema zu der Er­kennt­nis, die Gestal­tung des Nach­lasses besser aktiv anzugehen. Das ist auch nicht nur aus steuer­lichen Gründen sinnvoll. Bei nahezu jeder ungeregelten Erb­schaft entstehen gesetz­liche Zwangs­gemein­schaften, weil die Erben kraft Gesetzes gemein­schaft­lich und unge­teilt alle Ver­mögens­werte des Erb­lassers er­halten. Nicht selten kommt es in solchen Zwangs­gemein­schaften zu Streit und Interes­sengegen­sätzen. Auch gibt es Lebens­situa­tionen, in denen eine vernünftige Nach­lass­rege­lung ohne eine voraus­schauende Tes­taments­gestal­tung nicht mög­lich ist, etwa im Fall von nicht­ehe­lichen Lebens­gemein­schaften.

Peter Schröder, Rechtsanwalt bei PNHR

Abgesehen von der Todes­fall­regelung sollte man als künf­tiger Erb­lasser auch über Schen­kungen nach­denken. Für Erb­schaften und Schen­kungen gelten in Deu­tsch­land die gleichen Steuer­regeln und -sätze. Anstatt Ver­mögen zu ver­erben, kann man es auch schon zu Leb­zeiten ver­schenken und somit seine Lieben be­reichern. Ins­besondere bei größeren Ver­mögen ist es sinn­voll, Vermögens­teile auf die nächste Generation zu über­tragen, solange man noch lebt.

 

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