Altersvorsorgedepot: Neue Spielregeln für die Altersvorsorge
Gastbeitrag von Dr. Klaus Mühlbauer
Teil 1
Ab 1. Januar 2027 beginnt eine neue Ära für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Mit Hochdruck arbeitet die Branche derzeit an der Umsetzung des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz). Das Spektrum der förderfähigen Produkte wird erstmals um Depotlösungen erweitert, und Anbieter positionieren sich neu. Eines verbindet alle neuen Konzepte: ihre konsequente Ausrichtung auf den Kapitalmarkt. Doch wie so oft entscheidet die Ausgestaltung im Detail über die tatsächlichen Chancen und Potenziale. Dr. Klaus Mühlbauer, Experte für Kapitalmarktseminare, nimmt die Reform genau unter die Lupe. Im 1. Teil zeigt er auf, warum sie notwendig ist und wie sie funktioniert. In Teil 2 erläutert er, welche Auswirkungen das Altersvorsorgedepot auf die Beratungspraxis hat und welche Chancen sich daraus für Finanzberaterinnen und Finanzberatern ergeben.

Dr. Klaus Mühlbauer ist Kapitalmarktexperte mit langjähriger Börsen- und Vertriebserfahrung. Seit 2013 ist er als selbstständiger Unternehmensberater, Buchautor und Referent für Kapitalmarktseminare tätig. In unserem Online-Magazin beleuchtet er den Finanzmarkt und teilt sein Investment-Know-how.
Private Altersvorsorge mit Renditechancen ist Pflicht: Warum sichere Zinsen allein für den Ruhestand nicht mehr ausreichen
Die gesetzliche Rente allein wird selbst mit den geplanten Beitragserhöhungen1 künftig für viele Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.
Um Altersarmut gezielt entgegenzuwirken, kann der Staat im Wesentlichen 2 Wege beschreiten:
- Ausweitung der staatlichen Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung mit steigender Belastung des Bundeshaushalts.2
- Aufbau eines attraktiven Fördersystems, das mehr Menschen zur privaten Vorsorge motiviert.
Ab dem kommenden Jahr liegt der langfristige Fokus auf der geförderten privaten Vorsorge. Zwar sind auch Steuermittel für die neue staatliche Förderung notwendig, jedoch „hebeln“ Eigenbeiträge der Vorsorgenden die staatlichen Förderbeträge um ein Vielfaches. Dafür ist der Fiskus bereit, während der Ansparphase geringere Einnahmen aus der Abgeltungsteuer zu akzeptieren.3 Steuereinnahmen fließen erst in der Auszahlungsphase.
Das neue Fördersystem stellt langfristig attraktive Kapitalmarktrenditen in den Mittelpunkt. Und das aus gutem Grund, denn wer bei der privaten Altersvorsorge seine Ersparnisse ausschließlich niedrig verzinslich anlegt, bekommt den Kaufkraftverlust gleich mit dazu. Die Folge: Im Ruhestand reicht das Ersparte oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Was Finanzdienstleister bereits seit langem mit ihren Kunden besprechen, setzt sich inzwischen auch in der Politik durch: Wer die Kaufkraft seines Vermögens langfristig erhalten oder steigern will, kommt an Kapitalmarktrenditen mindestens in Inflationshöhe nicht vorbei. Renditen über dem Inflationsniveau sind folglich kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für eine tragfähige Altersvorsorge.
Das Altersvorsorgedepot muss Teil eines Gesamtkonzeptes sein
Im Rahmen der privaten Altersvorsorge ist die neue staatliche Förderung als Teil eines Gesamtkonzeptes zu verstehen. Die Förderung alleine zu betrachten wäre nur „Stückwerk“ und ersetzt keinesfalls eine individuelle Finanzberatung inklusive einer maßgeschneiderten Ruhestandsplanung.
Mit der Ausweitung der förderfähigen Personengruppen kann die neue private Altersvorsorge künftig mehr Menschen erreichen. Durch die Einbeziehung von rund 3,6 Mio. Selbständigen und Freiberuflern (Pflichtmitgliedern in einem Versorgungswerk)4 steigt die Zahl der potenziell Förderberechtigten auf geschätzte 50 Mio. Personen. Für Produktanbieter bedeutet das: Der „Kuchen“ wird erheblich größer!5
Die Förderung des Altersvorsorgedepots folgt dem Prinzip gedeckelter beitragsproportionaler Zulagen: Wer mehr investiert, erhält auch eine höhere staatliche Unterstützung. Für die ersten 360 € Eigenleistung pro Jahr legt der Staat 50 % obendrauf. Für weitere 1.440 € Eigenbeitrag gibt es eine Förderung von 25 %, also nochmals 360 €. Maximal sind somit bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr möglich.
| Eigenleistung p. a. | Höhe der Förderung | Grundzulagen p. a. | Investition (Eigenleistung + Grundzulage) gesamt |
|---|---|---|---|
| 360 € | 0,50 € je Euro Eigenleistung | 180 € | 540 € |
| 1.440 € | 0,25 € je Euro Eigenleistung | 360 € | 1.800 € |
| 1.800 € | 540 € | 2.340 € |
Sollte ein maximaler Betrag von jährlich 1.800 € zur Verfügung stehen, ist die alleinige Bedienung eines Altersvorsorgeproduktes nicht für alle Förderberechtigten die ideale Lösung. Ein wichtiger Punkt: Absicherungen gegen biometrische Risiken wie Berufsunfähigkeit oder eine Todesfallabsicherung sind in der neuen Systematik nicht vorgesehen. Die neue Förderlogik ersetzt keine ganzheitliche Finanzplanung, die beispielsweise auch unterschiedliche Ausgestaltungen der betrieblichen Altersvorsorge beinhaltet.
Bereits ab 300 € jährlichem Eigenbeitrag gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr, und wer vor dem 25. Lebensjahr startet, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.
Über die geförderten Beiträge hinaus sind weitere Einzahlungen möglich. Bis zu insgesamt 6.840 € können investiert werden, wobei die staatliche Förderung auf 1.800 € begrenzt bleibt.
Auch beim Altersvorsorgedepot gilt: Anlagestrategie bleibt entscheidend
Die Zulagen werden jeweils im Folgejahr direkt in die gewählten Finanzprodukte investiert, und so fließt mehr Geld direkt in den Vermögensaufbau. Damit kann – neben eigenen Einzahlungen – ein doppelter Effekt für den langfristigen Vermögensaufbau entstehen:
- Erträge auf das selbst eingezahlte Kapital
- Erträge auf die investierten Förderbeträge
Dieser „doppelte Zinseszinseffekt“ wird in der Ansparphase nicht durch Abgeltungssteuerabzüge reduziert, was insbesondere über lange Laufzeiten zu erheblich höheren Beträgen führen kann.
Doch die Förderung alleine wird nicht den langfristigen Erfolg der Altersvorsorge beeinflussen. Entscheidend ist, wie das angesparte Kapital investiert wird. Wer seine Investitionen überwiegend in Geldmarktfonds anlegt, wird auch nur magere Geldmarktrenditen erzielen. Wer dagegen stärker auf Aktienfonds setzt, muss zwar die Schwankungen des Aktienmarktes akzeptieren, kann zusätzlich zur staatlichen Förderung von den langfristigen Ertragschancen des Produktivkapitals profitieren.
Investiert man beispielsweise 20 Jahre lang den maximal geförderten Eigenbeitrag von monatlich 150 €, summieren sich die Einzahlungen auf 36.000 €. Zusätzlich wird der Vorsorgevertrag mit jährlich 540 € Förderung, also insgesamt 10.800 €, bespeist. Die Auswirkungen unterschiedlicher Anlagestrategien zeigt ein einfaches Beispiel:6
| Strategie | Eigenleistung (inkl. Rendite) | Förderung (inkl. Rendite) | Gesamtvermögen für die Rente |
|---|---|---|---|
| 20 Jahre, 150 € monatlich, 1 % Rendite p. a. | 39.849 € | 11.890 € | 51.739 € |
| 20 Jahre, 150 € monatlich, 6 % Rendite p. a. | 68.366 € | 19.864 € | 88.230 € |
Auch bei niedriger Verzinsung ist die staatliche Förderung attraktiv. Der entscheidende Unterschied entsteht jedoch erst durch die langfristige Anlagestrategie: Die Differenz von 36.491 € im Beispiel zeigt, welches Potenzial in einer renditeorientierten Vermögensstruktur liegen kann. Das fällt umso mehr ins Gewicht, wenn man bedenkt, dass die Auszahlungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern sind.
Der Erfolg des neuen Fördersystems wird letztlich daran zu messen sein, wie viele Menschen ein Altersvorsorgedepot abschließen werden. Dafür wiederum ist eine umfassende, individuelle Finanzberatung unerlässlich, denn viele Menschen benötigen Beratung, um Chancen und Risiken des Kapitalmarktes für ihre Altersvorsorge zu erkennen.
Gehen Sie am besten zeitnah auf Ihre Kunden zu und sprechen Sie mit ihnen nicht ausschließlich über das neue Altersvorsorgereformgesetz, sondern verdeutlichen Sie die Notwendigkeit, sich mit einer ganzheitlichen Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Ein altes chinesisches Sprichwort bringt es auf den Punkt:
„Wer beim Säen träge ist, wird beim Ernten neidisch!“
Welche konkreten Auswirkungen hat das Altersvorsorgedepot auf die Beratungspraxis der einzelnen Altersvorsorgeschichten? Und welche Chancen ergeben sich daraus für Finanzberater?
Das und mehr beantwortet unser Kapitalmarktexperte, Dr. Klaus Mühlbauer im 2. Teil.
Bleiben Sie dran!
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Quellen
1 Gemäß der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung wird der Beitragssatz 2028 auf 19,9% und stufenweise bis 2036 auf 21,1% steigen.
2 Homepage | Rentenatlas 2025 | Deutsche Rentenversicherung; Bundeshaushalt – Bundeshaushalt digital
3 Im Jahr 2025 wurden mit dieser Quellensteuer Steuereinnahmen in Höhe von 24,8 Milliarden Euro erzielt. GENESIS-Online – Tabelle ‚Steuereinnahmen: Deutschland, Jahre, Steuerarten vor der Steuerverteilung‘
4 Selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland (Aktualisierung 2024); § 15 EStG – Einzelnorm; § 18 EStG – Einzelnorm
5 Nicht förderfähig sind Geschäftsführende Gesellschafter, Rentner und alle Personen, die kein Arbeits- oder Angestelltenverhältnis haben.
6 Zinseszinsrechner: Zinsen einfach berechnen; Sparrechner – Zinsen online berechnen